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Gesplittete Abwassergebühr in Überlingen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4. März 2010 entschieden, dass alle Gemeinden in Baden-Württemberg anstatt der bisher üblichen einheitlichen Abwassergebühr zukünftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgrund unterschiedlicher Gebührenmaßstäbe erheben müssen.

 Panorama Überlingen.1

 Aktuelle Gebührensätze ab 01.01.2011:

Schmutzwassergebühr: 
je cbm Schmutzwasser pro Jahr:                        1,47 €

Niederschlagswassergebühr:
je qm versiegelter und an die Kanalisation
angeschlossener Fläche pro Jahr:                       0,25 €

 Informationen:

1. Veröffentlichung im Amtsblatt Hallo Ü vom 20.05.2010 [PDF: 9 KB]

2.  Häufig gestellte Fragen-03-2013 [PDF: 632 KB]     

3. Veröffentlichung im Amtsblatt Hallo Ü vom 29.09.2011 [PDF: 10 KB]

4. Anzeigevordruck zum Bearbeiten:   2013-04-12 Anzeigevordruck-s [Microsoft-DOCX: 45 KB]

    um zur Abwassersatzung (AbwS) zu gelangen klicken Sie hier...

 

Ihre Ansprechpersonen:

- bei Fragen zu Entwässerung und Versiegelung der Grundstücke:

Herr Dipl.-Ing. (FH) Ralf Fischäß
Fachbereich III - Abteilung Tiefbau
Stv. Abteilungsleiter, Kanalunterhalt, Entwässerungsgesuche, Projektleitung
Bahnhofstraße 4
DE - 88662 Überlingen am Bodensee
Telefon:
07551 99-1344

Fax:
07551 99-1339

E-Mail:

Raum:
3.01


 

- bei Fragen zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühr:

Frau Andrea Scheibl
Fachbereich 2 - Liegenschaften, Beiträge und Grundbuch
Gesplittete Abwassergebühr, allgemeine Liegenschaftsaufgaben
Christophstraße 1
88662 Überlingen am Bodensee
Telefon:
07551 99-1235

Fax:
07551 99-1433

E-Mail:

Raum:
2.10