Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus der Oberbürgermeisterin als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträtinnen und Städträten). Er ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Überlingen. Seine Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Dem Gemeinderat kommt als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Stadt die Entscheidung in allen Angelegenheiten der Gemeinde zu, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich der Oberbürgermeister zuständig ist. Der Gemeinderat hat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und die Stadtverwaltung zu kontrollieren. Im Gegensatz zu Bundestag und Landtag erlässt der Gemeinderat keine formellen Gesetze, sondern beschließt Satzungen.
Sitzverteilung
Dem Gemeinderat der Stadt Überlingen gehören 26 Stadträte aus sechs Fraktionen an:
CDU: 7 Sitze, LBU: 6 Sitze, FDP: 4 Sitze, ÜfA: 3 Sitze, SPD: 3 Sitze, FWV: 3 Sitze.
Eine Übersicht der Stadträtinnen und Stadträte finden Sie hier.
Ausschüsse
Nach der Hauptsatzung der Stadt Überlingen hat der Gemeinderat sechs beschließende Ausschüsse:
Betriebsausschuss der Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen