Impressum
Pflichtangaben
nach
§ 6 Teledienstegesetz (TDG) bzw.
§ 10 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV)
Große Kreisstadt Überlingen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Sie wird vertreten durch
Oberbürgermeisterin Sabine Becker
Hausanschrift:
Rathaus
Münsterstr. 15-17
88662 Überlingen
Postanschrift:
Stadt Überlingen
Postfach 10 18 63
88648 Überlingen
Telefon: 07551 99-0
Fax: 07551 99-1411
E-Mail: rathaus@ueberlingen.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (gemäß § 27a UStG):
DE - 146 962 870
Rechtsaufsichtsbehörde:
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:
Die virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Überlingen ist eine Kommunikationsplattform zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation nach §3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Elektronik-Anpassungsgesetz). Das zentrale Element der VPS ist ein Webportal, das für alle Bürger offen steht. Möchten Sie eine Anfrage, einen Antrag, eine Beschwerde oder einen Widerspruch an die Stadt Überlingen elektronisch einreichen, können Sie dies über die VPS tun.
Sie können elektronische Anfragen auch direkt an die zuständige Behörde richten, falls diese für dienstliche Zwecke entsprechende E-Mail-Adressen bereithält. Eine solche Kommunikation ist jedoch von Dritten abhörbar, während Sie bei der Verwendung der Virtuellen Poststelle verschlüsselt und von anderen nicht einsehbar mit der Behörde kommunizieren können. Verschlüsselte Mails nimmt die Stadt Überlingen derzeit gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG nur über die Virtuelle Poststelle entgegen.
Bitte beachten Sie, dass für alle Anträge, für die die gesetzliche Schriftform vorgesehen ist, eine rechtswirksame Erklärung nur unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgegeben werden kann. Solche Anfragen nimmt die Stadtverwaltung gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 derzeit nur über die Virtuelle Poststelle entgegen, für die sie hiermit einen Zugang für digital signierte und verschlüsselte Dokumente eröffnet. Ausnahmen von der Beschränkung des § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG erfolgen nur in den durch Landesgesetz nach § 71a LVwVfG angeordneten Fällen.
Die Stadt Überlingen kann derzeit nur elektronisch eingereichte Dokumente bearbeiten, die in den folgenden Formaten an die Behörde gerichtet werden:
- Portable Document Format (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word (.doc)
- Microsoft Excel (.xls)
- Textdateien im Format ANSI (.txt)
- Tagged Image File Format (.tif)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- ODF Textdokument (.odf)
- ODF Tabellendokument (.ods)
Elektronische Dokumente in anderen Formaten werden zwar entgegengenommen, können gemäß § 3a Abs. 3 LVwVfG erst dann bearbeitet werden, wenn der Absender das Dokument in einem der genannten Formate oder in Schriftform nachreicht.
Aus Sicherheitsgründen werden Anhänge in folgenden Formaten vor der Speicherung im VPS-Postfach gefiltert: .exe, .com, .bat, .cmd, .pif., .reg, .ink, .js, .vbs, .vbe, .scr, .msi, .dll, .ocx. Der Nutzer wird in diesen Fällen benachrichtigt, dass ein Mailanhang aus Sicherheitsgründen ausgefiltert wurde.
Zur Virtuellen Poststelle
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Bildnachweis: Fotografie "'Nachtpanorama, Therme", "Greth 2008" - Achim Mende, Überlingen
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88662 Überlingen am Bodensee
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