Volksabstimmung zu "S 21 - Kündigungsgesetz"
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Volksabstimmung zum „S 21 – Kündigungsgesetz“ in Baden – Württemberg am 27. November 2011
Allgemeine Informationen und Hinweise zur Stimmabgabe
Bei der Volksabstimmung zum „S 21-Kündigungsgesetz“ in Baden-Württemberg am 27. November 2011 werden keine Bewerber oder Parteien gewählt. Stattdessen muss die Frage, ob man der Gesetzesvorlage über die Ausübung des Kündigungsrechtes zum Bahnprojekt Stuttgart 21 zustimmt oder nicht, entpsrechend mit dem Ankreuzen des Feldes bei „JA“ oder „Nein“ beantwortet werden.
Geänderte Bezeichnungen / Begriffe
Im Gegensatz zu den in den vergangenen Jahren stattgefunden Wahlen (u.a. Kommunal-, Landtag-, Bundestagswahl) werden bei der Volksabstimmung folgende Bezeichnungen / Begriffe verwendet:
Wahllokal = Abstimmungslokal/Abstimmungsraum
Wahlbezirk = Stimmbezirk
Wählernummer = Stimmberechtigtennummer
Wählerverzeichnis = Stimmberechtigtenverzeichnis
Briefwahlunterlagen = Briefabstimmungsunterlagen
Wahlbenachrichtigungskarte = Stimmbenachrichtigungsbrief
Wahlschein = Stimmschein
Wahlbüro = Abstimmungsbüro
Stimmungsberechtigte
Alle in Überlingen stimmberechtigten Personen (Zuzugsfrist ist der 27. August 2011 = 3-Monatsfrist zum Innehaben einer Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Abstimmungsgebiet Baden-Württemberg) haben bis spätestens 6. November 2011 ihre Stimmbenachrichtigung erhalten - auf dieser ist der Stimmbezirk und das zugeordnete Abstimmungslokal angegeben. Sollten Sie bislang keine Stimmbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Abstimmungsbüro, Christophstr. 1, im Bürgerservice Ü.-Punkt (Tel. 07551/991191 oder 991188), damit geprüft werden kann, ob Sie in Überlingen Stimmberechtigt sind. Nachträgliche Eintragungen in das Stimmberechtigtenverzeichnis sind jedoch nicht mehr möglich!!!
Sollten Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt aus Baden-Württemberg nach Überlingen zugezogen sein und sich erst nach dem 23. Oktober 2011 beim Bürgerservie Ü.-Punkt – auch rückwirkend - angemeldet haben, so bleiben Sie im Stimmverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen.
Wenn Sie nach dem 23. Oktober 2011 innerhalb von Überlingen umgezogen sind und sich umgemeldet haben, so bleiben sie im Stimmverzeichnis des bisherigen Stimmbezirks eingetragen.
Stimmbenachrichtigungsbrief verloren / nicht auffindbar / o.ä.
Stimmberechtigte, die zu den o.g. Fristen in Überlingen mit Alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet waren und somit im Stimmverzeichnis stehen müssten, aber keinen Stimmbenachrichtungsbrief erhalten, sie verloren o.ä. haben, können selbstverständlich auch ohne ihre Stimmbenachrichtigung zur Abstimmung in ihr Abstimmungslokal gehen. Es muss aber auf jeden Fall und immer zwingend der gültige Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung dem Abstimmungsvorstand vorgelegt werden. Sollte es Unklarheiten bezüglich des für Sie zuständigen Abstimmungslokales geben, so wenden Sie sich einfach an das Abstimmungsbüro. Auf unserer Homepage haben wir für Sie zusätzlich eine Liste eingestellt - diese ist nach Straßen sortiert. Bei Unklarheiten können Sie über diese Straßenliste das für Sie zuständige Abstimmungslokal in Erfahrung bringen.
Wo befindet sich mein Abstimmungslokal?
Um die Lage bzw. den Standort Ihres zuständigen Abstimmungslokal in Erfahrung zu bringen, können Sie über unsere Homepage www.ueberlingen.de den Standort finden.
Sie finden HIER eine Auflistung der Abstimmungslokale, um diese mit Hilfe von Google Maps anzeigen zu lassen. Klicken Sie einfach auf das für Sie vorgesehende Abstimmungskokal.
Eine Liste der Wahllokale nach Strassen sortiert finden Sie HIER
Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen
Zum Volksentscheid können die Stimmscheine bzw. die Abstimmungsunterlagen mündlich im Abstimmungsbüro, schriftlich oder elektronisch (per Internet, E-Mail oder Fax) beantragt werden - eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die persönliche Beantragung vor Ort im Abstimmungsbüro nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen kann. Sie können auch eine andere Person – gegen Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht - zur Beantragung der Abstimmungsunterlagen bevollmächtigen.
Wir bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern - wie bei den vergangenen Wahlen - die elektronische Beantragung eines Stimmscheines inkl. der Briefabstimmungsunterlagen über die e-buergerdinste auf der Homepage der Stadt Überlingen - www.ueberlingen.de - an.
Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder auch an eine abweichende Anschrift senden lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Es erfolgt eine automatische Prüfung im Abstimmungsverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die von Ihnen angegebenen Daten korrekt und vollständig sind.
Für diese automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir - unter anderem - zwingend die Eingabe Ihre Stimmbezirks- und Stimmberechtigtennummer (siehe Vorderseite Ihres Stimmbenachrichtigungsbriefes!). Sofort nach Beantragung erhalten sie einen Hinweis, ob Ihr Antrag korrekt beim Abstimmungsbüro eingegangen ist. Der Stimmschein und die Stimmscheinunterlagen werden Ihnen anschließend auf dem Postweg zugestellt.
Sollte Ihnen Ihre Stimmbezirks- und Stimmberechtigtennummer nicht vorliegen, bitten wir Sie, den Stimmscheinantrag in anderer Form - schriftlich oder elektronisch (per Email: wahlen@ueberlingen.de bzw. per Fax 07551-991199) - vorzunehmen. In diesen Fällen müssen Sie zwingend Ihren Familiennamen und Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Stimmscheinunterlagen über die
„e-buergerdienste“ unserer Homepage www.ueberlingen.de nur bis Donnerstag, 24. November 2011, ca. 12.00 Uhr, möglich ist. Danach wird der Link zur Beantragung über das Internet gesperrt, da eine Versendung der Unterlagen auf dem Postweg nicht rechtzeitig gewährleistet werden kann.
Beantragung von Briefwahl – geänderte Öffnungszeiten -
Das Abstimmungsbüro hat am Freitag, 25. November 2011 - zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten - von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag, 26. November 2011 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Hier ist nur die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen bei plötzlicher Erkrankung möglich) geöffnet. Zu diesen zusätzlichen Zeiten ist nur das Abstimmungsbüro besetzt; es können somit keine weiteren Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Die telefonisch Erreichbarkeit ist zu den oben genannten Zeiten sowie am Sonntag, 27. November 2011 von 08.00 bis 15.00 Uhr ist unter Tel. 07551-991191 gewährleistet. Am Abstimmungssonntag, 27.11.2011 ist zudem für persönliche Vorsprache das Abstimmungsbüro von 07.30 bis 08.30 Uhr; von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr und ab 15.30 Uhr besetzt.
Die vom Stimmberechtigten ausgefüllten Stimmunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 27. November 2011, 18.00 Uhr, bei der Stadt Überlingen, Christophstr. 1 – Abstimmungsbüro – eingegangen sein. Bitte nutzen Sie den Briefkasten am Torhaus - Gebäude.
Sollten Sie Ihren Antrag aus dem Ausland stellen wollen, bitten wir Sie - wegen der längeren Postlaufzeiten - um möglichst frühzeitige Antragstellung.
Ergebnispräsentation
In der Vergangenheit habe wir Sie zur Ergebnispräsentation in das Torhaus bzw. Rathaus eingeladen. Bei dieser Volksabstimmung wird es von Seiten der Stadt Überlingen keine offizielle Präsentation geben. Wir bieten Ihnen aber die Möglichkeit, das Abstimmungsergebnis aktuell und bequem über unsere Homepage www.ueberlingen.de oder unter www.bodenseekreis.de im Internet abzurufen. Wir bitten Sie, davon Abstand zu nehmen, das Abstimmungsergebnis telefonisch zu erfragen, da wir die telefonische Erreichbarkeit für den Abstimmungsvorstand vor Ort im Stimmbezirk und für den Kreisabstimmungsleiter gewährleisten müssen - vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
www.im.bwl.de
www.bw-stimmt-ab.de
Ihr Team vom
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