Bebauungsplan "Kibler-Rauenstein" Neuaufstellung und Teilaufhebung

Veröffentlicht am 04.04.2024
    • Zeitraum: vom 12.04.2024 bis 30.04.2024
2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfs handelt wurde gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Diese sind im Einzelnen:

1. Aufnahme/Ergänzung/Änderungen an Festsetzungen/Bauvorschriften in Text- und Planteil:
• Aufnahme einer Festsetzung zur Pflanzung von Hecken (Festsetzung 10.1)
• Ergänzung und Konkretisierung der Festsetzung 9.2 „Anbringen von Nistkästen)

2. Änderung des Hinweises zum Denkmalschutz

3. Änderungen und Ergänzungen im Umweltbeitrag
• Ergänzung weiterer Begehungen unter Punkt 2.2
• Ergänzung der Ausführungen zu Säugetieren/Fledermäusen unter Punkt 4.4
• Ergänzung des Punktes 4.8 – Fledermäuse
• Ergänzung und Konkretisierung des Punktes 4.9
• Streichung der Kletter-Hortensie in Pflanzliste 3
• Ergänzung der Gehölzliste durch Vorschläge für Nisthilfen
• Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

4. Aufnahme eines Artenschutzrechtlichen Gutachtens 

(Relevanzprüfung Fledermäuse) von Dr. Fiedler/Sproll, Radolfzell- Güttingen - Stand 30.11.2023/ ergänzt am 11.01.2024

5. Änderungen und Ergänzungen in der Begründung

  • Merkmale
    • Zeitraum: vom 12.04.2024 bis 30.04.2024
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