Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfs handelt wurde gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Diese sind im Einzelnen:
1. Aufnahme/Ergänzung/Änderungen an Festsetzungen/Bauvorschriften in Text- und Planteil:
• Aufnahme einer Festsetzung zur Pflanzung von Hecken (Festsetzung 10.1)
• Ergänzung und Konkretisierung der Festsetzung 9.2 „Anbringen von Nistkästen)
2. Änderung des Hinweises zum Denkmalschutz
3. Änderungen und Ergänzungen im Umweltbeitrag
• Ergänzung weiterer Begehungen unter Punkt 2.2
• Ergänzung der Ausführungen zu Säugetieren/Fledermäusen unter Punkt 4.4
• Ergänzung des Punktes 4.8 – Fledermäuse
• Ergänzung und Konkretisierung des Punktes 4.9
• Streichung der Kletter-Hortensie in Pflanzliste 3
• Ergänzung der Gehölzliste durch Vorschläge für Nisthilfen
• Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
4. Aufnahme eines Artenschutzrechtlichen Gutachtens
(Relevanzprüfung Fledermäuse) von Dr. Fiedler/Sproll, Radolfzell- Güttingen - Stand 30.11.2023/ ergänzt am 11.01.2024
5. Änderungen und Ergänzungen in der Begründung