Fördermöglichkeiten für Privateigentümer*innen im Sanierungsgebiet „Lippertsreuter Straße“

Sämtliche Stadtteile für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert, attraktiv und anpassungsfähig für künftige Herausforderungen zu erhalten, ist Aufgabe der Stadt Überlingen. Aus diesem Grund wurde bereits 2020 ein Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt, der vom Land Baden-Württemberg 2021 positiv beschieden wurde.

Am 25.01.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen die nachstehenden Förderrichtlinien für die Modernisierung von privaten Gebäuden sowie der Neuschaffung von Wohnungen in privaten Bestandsgebäuden beschlossen. Durch diese Förderrichtlinien können private Eigentümerinnen und Eigentümer, die Maßnahmen an ihrem Gebäude planen, Zuschüsse erhalten und von den der Stadt Überlingen vom Land Baden-Württemberg und vom Bund zugesagten Städtebauförderungsmitteln profitieren.

Dies ermöglicht es, das Gebiet durch den Einsatz der Städtebauförderungsmittel sowohl durch städtische als auch private Maßnahmen umfassend aufzuwerten.

Beratungstermine zum Erhalt der Förderung können bei der Stadtverwaltung unter Telefon-Nummer 07551-991362 vereinbart werden.

17.05.2024
Einschränkungen bei der Überlinger Stadtbus-Linie 3
Verschiedene Haltestellen können während Baumaßnahme am 21. und 22. Mai 2024 nicht bedient werden.
14.05.2024
Fehler beim Druck der Wahlbenachrichtigung für die Ortsteile
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist ein Fehler passiert. In den Teilorten mit Ortschaftsratswahl wurde die Wahlberechtigung für diese nicht explizit aufgeführt. Der Druck und auch der Versandt war nicht mehr zu stoppen, so dass sich die Wahlleitung entschlossen hat, nochmals für alle Wahlberechtigten in den Teilorten eine korrekte Wahlbenachrichtigung drucken und zustellen zu lassen. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht in den Teilorten für die Ortschaftsratswahl aber immer, wenn das Wahlrecht für den Gemeinderat gegeben ist.
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Stadt Überlingen