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8. Abgeschlossenheitsbescheinigung
nach
§ 3 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 WEG vorliegen.

Die Bauaufsichtsbehörde übernimmt mit Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung dem Grundbuchamt gegenüber die Verantwortung dafür, dass der von ihr geprüfte und der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu Grunde gelegten Aufteilungsplan mit den tatsächlichen baulichen Verhältnissen übereinstimmt. Das Sachgebiet Grundbuch kann dies nicht überprüfen. Das ist Sache der Baubehörde bei der Bauabnahme (§ 7 WEG).

clipart glühbirne  Wann braucht man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung??

Sie wird dann benötigt, wenn Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum) an Gebäuden begründet werden soll.

Unter Wohnungseigentum versteht man das Eigentum der Summe aller Räume der Wohnung, die die Führung eines Haushaltes ermöglichen. Dazu gehören stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit sowie Wasserversorgung, Ausguss und WC. Dabei müssen alle Räume innerhalb des Wohnungseigentums liegen.

Unter Teileigentum versteht man Eigentum an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken, sondern zu beliebigen sonstigen Zwecken, insbesondere gewerblicher und geschäftlicher Art dienen (zum Beispiel Laden, Werkstatt, Praxisraum, Garagen, Keller etc.)

Das Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen und die sonstigen Räume (Wohnungseigentum) bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume (Teileigentum) in sich abgeschlossen sind. (§ 3 Abs. 2 WEG)

Das Sondereigentum ist abgeschlossen, wenn die dazugehörenden Räume durch Decken und Wände vom Gemeinschaftseigentum getrennt sind und die Räume einen abschließbaren Zugang zum Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus) haben.

Garagen gelten als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind. Nebenräume, die zum Sondereigentum dazu gehören, zum Beispiel Keller-, Speicherräume müssen nicht vollständig abgeschlossen sein. Sie müssen abgeteilt und verschließbar sein.

clipart glühbirne  Wozu braucht man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung??

Sie gewährleistet eine eindeutige Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Des weiteren dient sie dem Bestimmtheitsgrundsatz; dem Zweck, den Herrschaftsbereich des Sondereigentums über Räume zu bestimmen und von Gemeinschaftseigentum abzugrenzen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit dem Aufteilungsplan wird für die Eintragung des Wohneigentums und Teileigentums im Grundbuch benötigt. Das Grundbuchamt darf die Eintragung erst vornehmen, wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit dem gesiegelten Aufteilungsplan vorliegt.

clipart glühbirne    Welche Unterlagen werden benötigt, um die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen??

  •  entweder formloser, schriftlicher Antrag des Eigentümers (einfach) oder Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG [PDF: 59 KB]
  •  Aufteilungspläne mindestens in 3-facher Ausfertigung; bestehend aus Lageplan, Grundrissen und Ansichten. Die zu den jeweiligen Sondereigentumseinheiten gehörenden Raume sind mit jeweils der selben Nr. zu kennzeichnen.
    Für alle Gebäude (auch Garagen und Nebengebäude) sind Grundrisse und Ansichten vorzulegen und entsprechend zu beschriften.

    Der Aufteilungsplan ist das Kataster des Wohnungseigentums. Durch ihn soll festgelegt werden, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören. Der Grenzverlauf der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem Gemeinschaftseigentum wird ebenfalls durch den Aufteilungsplan festgelegt.

 

clipart glühbirne    Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung??

EUR 40,00 bis EUR 995,00; Grundlage hierfür ist Ziffer 3.6.3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Überlingen.

Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an folgende Sachbearbeiter:

Ulrike Serry
Klaus Meschenmoser
Markus Hellstern

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