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                                      3. Bauvorbescheid/Bauvoranfrage

 

Allgemeines

Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.

Ein Antrag auf Bauvorbescheid empfiehlt sich insbesondere dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks im Grundsatz geklärt werden soll, ob das Grundstück den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf, oder wenn Sie von grundsätzlichen Dingen vom Bebauungsplan abweichen  wollen oder Sie ein Bauvorhaben im Außenbereich planen.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist sollten Sie die Baugenehmigung beantragen. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um jeweils bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.

Ansprechpartner sind:
Frau Serry, für Überlingen und die Teilorte
Herr Meschenmoser für Überlingen und die Teilorte
Herr Hellstern, für Sipplingen und Owingen


                                                Verfahrensablauf

                           Einreichung der Bauvoranfrage bei der Gemeinde
                                                           ↓  

  •  Überprüfung der Unterlagen und Festlegung der Entscheidungsfrist
  •  Angrenzerbenachrichtigung
  •  Überprüfung der Baulast
  •  Umlaufverfahren intern: z.B. Tiefbau, Finanzverwaltung, SWÜ
  •  Beteiligung der Fachbehörden (z.B. Natur- oder Denkmalschutz)

                                         ↓
    EDV-Erfassung, Registrierung der Bauvoranfrage
                                         ↓
  • Mitteilung an Bauherr und Architekt ob Unterlagen vollständig sind
    Bei Vollständigkeit: Information an den Bauherrn wann spätestens mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.
    Bei Unvollständigkeit: Nachforderung der fehlenden Unterlagen unter
    angemessener Frist.
                                                   ↓
  • Vorbereitung der Bauvoranfrage für den Bauausschuss
  • Beratung und Beschlussfassung im Bauausschuss

                                                         ↓

  •  Rücklauf Stellungnahmen und Angrenzeranhörung
  •  Auswertung und rechtliche Beurteilung
  •  Technische und rechtliche Endbearbeitung der Bauvoranfrage

                           ↓                                                          ↓
            +  Bauvorbescheid                                      - Ablehnung der Anfrage

                                      jeweils mit Gebührenbescheid 

 

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Bauvorbescheid
  • weitere Bauvorlagen, in der Regel
    • Lageplan zeichnerisch und schriftlich mit Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke lt. Grundbuchamt (mit Adressen)
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Kosten/Leistung
Die Gebühr für einen Bauvorbescheid beträgt 1 vom Tausend der Baukosten, mindestens EUR 150,00 zuzüglich Zustellung

 

 

 

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