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Ausschuss für Bau, Objekte und Sanierung (Bauausschuss)


Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:

  • Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), ausgenommen die Feststellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen und Bausperren,
  • Wohnungs- und Siedlungswesen, Stadtsanierung und Stadtplanung.

Der Bauausschuss entscheidet darüber hinaus über die

  • die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB),
  • Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB,
  • die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben gemäß § 144 BauGB.

Der Bauausschuss entscheidet im Rahmen der Planungshoheit der Stadt über

  • Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB),
  • Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplans (§§ 33 und 36 BauGB),
  • Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 34 und 36 BauGB),
  • Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB),

wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt von Bedeutung ist.

Die Zusammensetzung des Bauausschusses können Sie dem Ratsinformationssystem (RIS) entnehmen. Klicken Sie dazu hier ....