Gesplittete Abwassergebühr in Überlingen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4. März 2010 entschieden, dass alle Gemeinden in Baden-Württemberg anstatt der bisher üblichen einheitlichen Abwassergebühr zukünftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgrund unterschiedlicher Gebührenmaßstäbe erheben müssen.
Aktuelle Gebührensätze ab 01.01.2011:
Schmutzwassergebühr:
je cbm Schmutzwasser pro Jahr: 1,47 €
Niederschlagswassergebühr:
je qm versiegelter und an die Kanalisation
angeschlossener Fläche pro Jahr: 0,25 €
Informationen:
1. Veröffentlichung im Amtsblatt Hallo Ü vom 20.05.2010 [PDF: 9 KB]
2. Häufig gestellte Fragen-03-2013 [PDF: 632 KB]
3. Veröffentlichung im Amtsblatt Hallo Ü vom 29.09.2011 [PDF: 10 KB]
4. Anzeigevordruck zum Bearbeiten: 2013-04-12 Anzeigevordruck-s [Microsoft-DOCX: 45 KB]
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Ihre Ansprechpersonen:
- bei Fragen zu Entwässerung und Versiegelung der Grundstücke:
Fachbereich III - Abteilung Tiefbau
Stv. Abteilungsleiter, Kanalunterhalt, Entwässerungsgesuche, Projektleitung
Bahnhofstraße 4
DE - 88662 Überlingen am Bodensee
- bei Fragen zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühr:
Fachbereich 2 - Liegenschaften, Beiträge und Grundbuch
Gesplittete Abwassergebühr, allgemeine Liegenschaftsaufgaben
Christophstraße 1
88662 Überlingen am Bodensee