Überlingen stellt sich Herausforderungen 2012 04.04.2012
Bei einer zweitägigen Klausurtagung im März auf der Höri haben der Gemeinderat der Stadt Überlingen und die Verwaltung gemeinsame Ziele abgesteckt und vertieft über kommunalpolitische Themen und Herausforderungen gesprochen, die die Stadtverwaltung und den Rat in diesem Jahr noch beschäftigen. Auf der Tagesordnung standen die Kleinkindbetreuung, ein Sachstandsbericht der Planstatt Senner zum Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau 2020, die Gründung einer Bürgerstiftung, die Entwicklung von neuen Wohn- und Gewerbeflächen in Überlingen sowie das Thema Windkraft.
Kleinkinderbetreuung
Die Betreuungsquote für unter Dreijährige liegt in Überlingen aktuell bei 30 Prozent. 110 unter Dreijährige oder 22,5 Prozent haben einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung. 38 unter Dreijährige oder 7,5 Prozent werden von einer Pflegemutter betreut. Die Stadt rechnet damit, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen weiter steigt. 2013 will die Stadt Überlingen deshalb Betreuungsplätze für über 40 Prozent der unter Dreijährigen anbieten können. Etwa 70 zusätzliche Plätze für unter Dreijährige sowie Hortplätze müssen deshalb noch geschaffen werden.
Landesgartenschau 2020
Die Planstatt Senner stellte bei der Klausur die Auslobungsinhalte des Ideen- und Realisierungswettbewerbs Landesgartenschau 2020 vor. Berücksichtigt worden sind beim Auslobungstext auch die Inhalte, die Überlinger Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr in zwei Workshops erarbeitet, hatten. Voraussichtlich im Mai lädt die Stadt die Workshopteilnehmer sowie alle anderen Interessierten zu einer weiteren Runde ein. Die Planstatt Senner und die Stadt informieren die Bürgerinnen und Bürger bei der Veranstaltung über den aktuellen Sachstand. Oberbürgermeisterin Sabine Becker möchte die Bürger weiterhin direkt informieren und am Projekt Landesgartenschau 2020 beteiligen.
Windkraft
Die Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit ist die gesetzliche Grundlage für den schnellen Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg geschaffen. Das Gesetz soll am 9. Mai verabschiedet werden. Die Novellierung hat Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden. Regionalverbände können Vorranggebiete, aber keine Ausschlussgebiete mehr festlegen. Die Gemeinden haben in Zukunft die Möglichkeit in ihren Flächennutzungsplänen festzuschreiben, wo Windräder stehen sollen. „Wir müssen unseren Flächennutzungsplan fortschreiben“, sagte Oberbürgermeisterin Sabine Becker. Auch Überlingen müsse mögliche Standorte für Windräder festlegen. Der Grund: In den Bereichen, in denen es weder auf regionaler noch auf kommunaler Ebene eine planerische Steuerung gibt, werden die öffentlich-rechtlichen Belange im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. Windkraftanlagen sind dabei bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch zulässig. Die Oberbürgermeisterin sagte, grundsätzlich wären dann überall Windkraftanlagen möglich und Interessierte könnten sich frei für einen Standort entscheiden. Eine Bürgerbeteiligung wäre in diesem Fall nicht vorgesehen. Deswegen müsse die Stadt handeln. Für den Ausbau der Windenergie spricht sich mittlerweile nicht nur die grün-rote Landesregierung aus. Zuletzt verabschiedete auch die Südbaden-CDU eine Erklärung und forderte den verstärkten Ausbau der Windenergie auch in Baden-Württemberg. Die CDU Südbaden teilt das Ziel der Landesregierung, bis 2020 zehn Prozent des Stroms in Baden-Württemberg durch Windenergie zu erzeugen.
Gewerbefläche
Die Stadt Überlingen hat momentan nur noch einen Hektar freie Gewerbefläche. Das ist zu wenig. Oberbürgermeisterin Sabine Becker, die Wirtschaftsförderung im Rathaus zur Chefinnensache machte, sagte, wenn Unternehmen nachfragen, könne ihnen die Stadt keine Fläche mehr anbieten. Ziel sei es deshalb, ein kommunales Gewerbegebiet zu entwickeln. Überlingen ist aber von regionalen Grünzügen umgeben. Es bedürfe zunächst einer Rücknahme. „Sonst könnten wir uns nicht mehr weiterentwickeln“, sagte die Oberbürgermeisterin.
Wohnflächenentwicklung
Firmen bringen ihre Mitarbeiter mit nach Überlingen. Prognosen besagen, dass die Bevölkerung im Bodenseekreis und auch in Überlingen weiter wächst. Momentan bewerben sich mehr Interessenten bei der Stadt um Wohngrundstücke als die Stadt anbieten könne. Deswegen müssten neue Wohnflächen entwickelt werden.
Bürgerstiftung
Eine Bürgerstiftung könnte die Kulturarbeit auf ein festes und sicheres Fundament stellen. Gemeinderat und Verwaltung haben über das Modell einer Überlinger Bürger-Kulturstiftung erneut diskutiert. Eine Bürgerstiftung wäre möglicherweise in der Lage, die Kapuzinerkirche zu sanieren, so dass sie ganzjährig bespielt werden könnte. Oberbürgermeisterin Sabine Becker stellte aber klar: „Es muss eine Stiftung von Bürger zu Bürger sein.“ Das Kulturetat der Stadt liegt bei 3,3 Mio. €. Mit einem Großteil dieser Summe werden Stadtarchiv, Stadtbücherei, Museum und Musikschule sowie Konzert- und Theaterveranstaltungen finanziert.
Pressereferat
Kleinkinderbetreuung
Die Betreuungsquote für unter Dreijährige liegt in Überlingen aktuell bei 30 Prozent. 110 unter Dreijährige oder 22,5 Prozent haben einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung. 38 unter Dreijährige oder 7,5 Prozent werden von einer Pflegemutter betreut. Die Stadt rechnet damit, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen weiter steigt. 2013 will die Stadt Überlingen deshalb Betreuungsplätze für über 40 Prozent der unter Dreijährigen anbieten können. Etwa 70 zusätzliche Plätze für unter Dreijährige sowie Hortplätze müssen deshalb noch geschaffen werden.
Landesgartenschau 2020
Die Planstatt Senner stellte bei der Klausur die Auslobungsinhalte des Ideen- und Realisierungswettbewerbs Landesgartenschau 2020 vor. Berücksichtigt worden sind beim Auslobungstext auch die Inhalte, die Überlinger Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr in zwei Workshops erarbeitet, hatten. Voraussichtlich im Mai lädt die Stadt die Workshopteilnehmer sowie alle anderen Interessierten zu einer weiteren Runde ein. Die Planstatt Senner und die Stadt informieren die Bürgerinnen und Bürger bei der Veranstaltung über den aktuellen Sachstand. Oberbürgermeisterin Sabine Becker möchte die Bürger weiterhin direkt informieren und am Projekt Landesgartenschau 2020 beteiligen.
Windkraft
Die Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit ist die gesetzliche Grundlage für den schnellen Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg geschaffen. Das Gesetz soll am 9. Mai verabschiedet werden. Die Novellierung hat Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden. Regionalverbände können Vorranggebiete, aber keine Ausschlussgebiete mehr festlegen. Die Gemeinden haben in Zukunft die Möglichkeit in ihren Flächennutzungsplänen festzuschreiben, wo Windräder stehen sollen. „Wir müssen unseren Flächennutzungsplan fortschreiben“, sagte Oberbürgermeisterin Sabine Becker. Auch Überlingen müsse mögliche Standorte für Windräder festlegen. Der Grund: In den Bereichen, in denen es weder auf regionaler noch auf kommunaler Ebene eine planerische Steuerung gibt, werden die öffentlich-rechtlichen Belange im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. Windkraftanlagen sind dabei bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch zulässig. Die Oberbürgermeisterin sagte, grundsätzlich wären dann überall Windkraftanlagen möglich und Interessierte könnten sich frei für einen Standort entscheiden. Eine Bürgerbeteiligung wäre in diesem Fall nicht vorgesehen. Deswegen müsse die Stadt handeln. Für den Ausbau der Windenergie spricht sich mittlerweile nicht nur die grün-rote Landesregierung aus. Zuletzt verabschiedete auch die Südbaden-CDU eine Erklärung und forderte den verstärkten Ausbau der Windenergie auch in Baden-Württemberg. Die CDU Südbaden teilt das Ziel der Landesregierung, bis 2020 zehn Prozent des Stroms in Baden-Württemberg durch Windenergie zu erzeugen.
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