Oberbürgermeisterin Sabine Becker lehnt »Fracking« ab 18.04.2012
Die Überlinger Oberbürgermeisterin Sabine Becker lehnt die Gasgewinnung durch „Fracking“ am Bodensee ab. Sie hält wie der Konstanzer Oberbürgermeister Horst Frank „Fracking“ für eine Risikotechnologie. Sie sagte, die ganze Region sollte geschlossen ihre ablehnende Haltung zur Erdgasgewinnung durch „Fracking“ gegenüber der Landesregierung und zum Beispiel bei der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) zum Ausdruck zu bringen. Ihr gehe es vorrangig um den Schutz des Trinkwasserspeichers Bodensee.
So funktioniert „Fracking“
Als „Fracking“ wird ein technisches Verfahren bezeichnet, bei der in Gesteinen gebundenes, nicht konventionell erschließbares Erdgas mittels Tiefenbohrung in bis zu 1.500 Meter tiefe Schichten durch Einpressen eines Gemisches aus Sand, Wasser und verschiedenen Chemikalien mit hohem Druck aufgebrochen und herausgelöst wird. Das Verfahren wird seit einigen Jahren insbesondere in den USA und Kanada angewandt.
Bürgersinn appellierte an Politiker
Widerstand gegen „Fracking“ formierte sich am südlichen und nördlichen Ufer des Bodensees. Im März hatte auch der Überlinger Verein Bürgersinn, Politiker aufgefordert, sich gegen „Fracking“ zu positionieren. Das Argument: Da bei der unkonventionellen Erdgasförderung durch „Fracking“ Chemikalien in den Boden gelangen, könnte vom „Fracking“ eine Gefährdung des Trinkwassers ausgehen. Der Bürgersinn schrieb: „Briefe haben wir geschrieben an die Städte Überlingen und Friedrichshafen und diese aufgefordert, so wie auch Konstanz, sich in einer Erklärung gegen Gasbohrungen zu stellen.“
Verein bringt Sorge zum Ausdruck
In einem Brief an Oberbürgermeistern Sabine Becker vom März hieß es: „Wie Ihnen bekannt ist, sind wir ein kommunalpolitischer Verein in Überlingen mit zurzeit 235 Mitgliedern. Wir setzen uns u. a. dafür ein, dass die Bodenseelandschaft nicht weiter beschädigt wird. Seit einigen Monaten befassen wir uns mit dem Thema Erdgasbohrungen. Hierzu haben wir eine öffentliche Informationsveranstaltung mit mehr als 100 interessierten Bürgern durchgeführt (Südkurier 30.01.2012/Schwäbische Zeitung 31.01.2012). In Baden-Württemberg werden Lagerstätten von unkonventionellem Erdgas vermutet. Sowohl in der Oberrheinebene als auch im Bereich des Bodensees sind entsprechende Konzessionsgebiete an verschiedene Firmen zugeteilt worden (www.lgrb.uni-freiburg.de). Dies bereitet uns große Sorgen. Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren schreibt mehrere Schritte vor, die jeweils einzeln zu beantragen sind. Laufen diese Konzessionen (Erlaubnis zum Aufsuchen der Bodenschätze) aus, sind nur die ersten Schritte abgeschlossen, weitere Konzessionen oder Genehmigungen von Betriebsplänen können beantragt und bei ausreichenden Voraussetzungen der Antragsteller auch seitens der Bergbaubehörde erteilt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. eine weitreichende Transparenz ist hierbei nicht vorgesehen.“
Keine Mitbestimmung beim Bergbaurecht
Weiter schrieb der Verein Bürgersinn: „Das Bundesbergbaurecht enthält nur bedingt Bestimmungen zum Umweltschutz; die Länder und Kommunen haben hier fast keine Möglichkeiten zur Einflussnahme, da beispielsweise Umweltverträglichkeitsprüfungen nur bei Bedingungen vorgesehen sind, die bei Anwendung des Fracking-Verfahrens in der Realität nie erreicht werden (Fördervolumen > 500.000 m3/d).“
Umweltminister sieht keine akute Gefahr
Auch die Landesregierung steht der Methode des Fracking grundsätzlich kritisch gegenüber: Es gebe im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen in Baden-Württemberg keine konkreten Überlegungen zum Einsatz von Fracking, hatte zuletzt Umweltminister Franz Untersteller in einem Brief an den Konstanzer Oberbürgermeister Horst Frank geschrieben. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Weitergehende Erkundungstätigkeiten wie beispielsweise seismische Untersuchungen oder (Probe-)Bohrungen sind bislang weder angekündigt noch beantragt.“ Nach Einschätzung des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) sei dies mittelfristig – binnen zwei bis drei Jahren – auch nicht zu erwarten, weil die notwendigen Vorbereitungen, die Auswertung vorhandener Daten und Studien, entsprechend viel Zeit in Anspruch nehmen. Oberbürgermeisterin Sabine Becker spricht sich trotzdem dafür aus, dass sich die Region positioniert und „Fracking“ ablehnt.
Pressereferat
So funktioniert „Fracking“
Als „Fracking“ wird ein technisches Verfahren bezeichnet, bei der in Gesteinen gebundenes, nicht konventionell erschließbares Erdgas mittels Tiefenbohrung in bis zu 1.500 Meter tiefe Schichten durch Einpressen eines Gemisches aus Sand, Wasser und verschiedenen Chemikalien mit hohem Druck aufgebrochen und herausgelöst wird. Das Verfahren wird seit einigen Jahren insbesondere in den USA und Kanada angewandt.
Bürgersinn appellierte an Politiker
Widerstand gegen „Fracking“ formierte sich am südlichen und nördlichen Ufer des Bodensees. Im März hatte auch der Überlinger Verein Bürgersinn, Politiker aufgefordert, sich gegen „Fracking“ zu positionieren. Das Argument: Da bei der unkonventionellen Erdgasförderung durch „Fracking“ Chemikalien in den Boden gelangen, könnte vom „Fracking“ eine Gefährdung des Trinkwassers ausgehen. Der Bürgersinn schrieb: „Briefe haben wir geschrieben an die Städte Überlingen und Friedrichshafen und diese aufgefordert, so wie auch Konstanz, sich in einer Erklärung gegen Gasbohrungen zu stellen.“
Verein bringt Sorge zum Ausdruck
In einem Brief an Oberbürgermeistern Sabine Becker vom März hieß es: „Wie Ihnen bekannt ist, sind wir ein kommunalpolitischer Verein in Überlingen mit zurzeit 235 Mitgliedern. Wir setzen uns u. a. dafür ein, dass die Bodenseelandschaft nicht weiter beschädigt wird. Seit einigen Monaten befassen wir uns mit dem Thema Erdgasbohrungen. Hierzu haben wir eine öffentliche Informationsveranstaltung mit mehr als 100 interessierten Bürgern durchgeführt (Südkurier 30.01.2012/Schwäbische Zeitung 31.01.2012). In Baden-Württemberg werden Lagerstätten von unkonventionellem Erdgas vermutet. Sowohl in der Oberrheinebene als auch im Bereich des Bodensees sind entsprechende Konzessionsgebiete an verschiedene Firmen zugeteilt worden (www.lgrb.uni-freiburg.de). Dies bereitet uns große Sorgen. Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren schreibt mehrere Schritte vor, die jeweils einzeln zu beantragen sind. Laufen diese Konzessionen (Erlaubnis zum Aufsuchen der Bodenschätze) aus, sind nur die ersten Schritte abgeschlossen, weitere Konzessionen oder Genehmigungen von Betriebsplänen können beantragt und bei ausreichenden Voraussetzungen der Antragsteller auch seitens der Bergbaubehörde erteilt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. eine weitreichende Transparenz ist hierbei nicht vorgesehen.“
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