Windhöffiges Gebiet bei Nesselwangen möglicher Standort für Windräder 25.04.2012
Bei Nesselwangen und Bonndorf liegt eines der windhöffigen Gebiete auf der Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen. Eine etwas höher gelegene Fläche in Sichtweite von Nesselwangen käme laut Windatlas Baden-Württemberg als Standort für eine Windkraftanlage möglicherweise in Frage. In einem Bürgergespräch informierten Oberbürgermeisterin Sabine Becker und Wilfried Franke, Direktor des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, die Bürgerinnen und Bürger über die Konsequenzen der Energiewende und über mögliche neue Standorte und Voraussetzungen für den Bau von Windkraftanlagen. Im Mai soll der Gemeinderat über eine Teiländerung des Flächennutzungsplans entscheiden, der die Gebiete als möglichen Standort von Windkraftanlagen ausweist.
Windhöffige Gebiete
Windparks entstehen in Süddeutschland ausschließlich in besonders windhöffigen Gebieten. Private Investoren, die einen Windpark errichten und meist mehrere Windräder an einem Standort aufstellen, pachten die Flächen in der Regel von den Grundstückbesitzern. Die Lebenszeit eines Windrades beträgt etwa 20 Jahre. Wahrscheinlich sei es, dass Windräder in der Zukunft durch effizientere ersetzt würden. Franke sprach von „Repowering“. Dieses Fachwort bezeichnet das Ersetzen von Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen. Die Regionalverbände können künftig nur noch Vorranggebiete und keine Ausschlussgebiete mehr festlegen. Wenn ein Standort mit dem Natur- und Artenschutz vereinbar ist, können auf einer Fläche grundsätzlich Windräder stehen. Das will die grün-rote Landesregierung so. Die Kommunen erhalten neu die Möglichkeit, auch selbst Standorte für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen planerisch festzulegen. Damit können sie ausschließen, dass mögliche Investoren ihre Räder dort aufstellen, wo die Kommunen es auf gar keinen Fall möchten. Einzige Bedingung: Die von Kommunen ausgewiesenen Standorte dürfen nicht in windarmen Gebieten auf den jeweiligen Gemarkungen liegen.
Wildwuchs von Windrädern verhindern
Auch die Stadt Überlingen möchte auf ihrer Gemarkung in den kommenden Wochen rechtzeitig Flächen ausweisen und den Flächennutzungsplan entsprechend fortschreiben, um einen Wildwuchs von Windrädern zu verhindern. Oberbürgermeisterin Sabine Becker, sagte, die Novellierung des Landesplanungsgesetzes mache es notwendig, dass die Stadt handelt. Sonst hätte jeder beliebige private Investor die Möglichkeit, im Außenbereich nach Paragraph 35 Bau GB eine Genehmigung für den Bau einer Windkraftanlage zu stellen. Windräder gelten als privilegierte Bauvorhaben wie Bauernhöfe. Die Stadt könnte die Genehmigung kaum verweigern. Im Klartext hieße das: In den Bereichen, in denen es weder auf regionaler noch auf kommunaler Ebene eine planerische Steuerung gibt, werden die öffentlich-rechtlichen Belange im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. Windkraftanlagen sind dabei bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch zulässig. Theoretisch könnte eine Windkraftanlage dann überall - auch auf weniger windhöffigen Flächen – entstehen.
Riesen in der Landschaft
Wilfried Franke beschrieb die Situation im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, der für die Regionalplanung in den drei Landkreisen Bodensee, Ravensburg und Sigmaringen zuständig ist. Franke sagte, die Nabenhöhe von Windrädern betrage heute 140 Meter. 280 mögliche Standorte im Bereich Bodensee-Oberschwaben, darunter in Pfullendorf, Heiligenberg, auf dem Höchsten oder auch in Nesselwangen und Bonndorf, gibt es. Als windhöffig oder geeignet gilt ein Gebiet, in der die durchschnittliche Windgeschwindigkeit 5,5 Meter pro Sekunde beträgt. Die Geschwindigkeit ist aber bisher nicht real gemessen worden, sondern aufgrund meteorologischer Daten errechnet worden. Fest steht: Die Riesen, die mindestens im Abstand von 700 Metern zu Wohngebieten stehen müssen und bevorzugt auf Anhöhen und Bergrücken gestellt werden, werden alle weithin, über mehrere zehn Kilometer sichtbar sein. Franke sprach von einer „dramatischen Veränderung des Landschaftsbildes“. Nicht zulässig sind Windräder nur, wenn sie mit dem Natur- und Artenschutz nicht vereinbar sind, das Landschaftsbild spielt hingegen keine Rolle. Das gilt auch für Tourismus-Regionen.
Je höher desto ergiebiger
Franke sagte, der Bereich Nesselwangen/Bonndorf sei ein regionaler Grünzug. Hier gebe es einen klassischen Zielkonflikt zwischen der Energieerzeugung und dem Freihalten der Landschaft. Das Vorkommen des Roten Milans schließe Windräder nicht aus. Anders sehe es aus, wenn sich Brutplätze der sechs Schwarzstorchbrutpaare, die in der Region entdeckt worden sind, an einem möglichen Standort befinden würden. Im Moment warte der Regionalverband auf die Rechtsgrundlage, genauer das neue Landesplanungsgesetz. Ziel des Regionalverbands sei es, Vorranggebiete auszuweisen. Im Juni oder Juli soll es einen Beschluss geben. Danach wird auch klar sein, ob Nesselwangen Vorranggebiet wird. Bauen kann ein Investor aber auch auf jeder anderen Fläche. Es gilt: Je höher, desto ergiebiger. Franke sagte, bis 2050 solle auch im Bodenseekreis 80 Prozent der Energie erneuerbare Energie sein. Bisher liege die Quote bei unter 7 Prozent.
1.200 Windräder landesweit
Franke sagte, zurzeit gebe es im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands nur sieben Standorte für Windräder, darunter die Anlage auf dem „Judentenberg“ in Illmensee. Diese drei Windräder hätten aber eine geringere Nabenhöhe als heutige Windräder und stünden auch zu nahe an der Siedlungsgrenze. In Baden-Württemberg gebe es insgesamt erst 360 Windräder. Bis 2020 sollen es 1.200 sein.
Oberbürgermeisterin will Standorte ausweisen
Oberbürgermeisterin Sabine Becker erklärte vor den Nesselwanger Bürgern, ihr gehe es darum, aufzuzeigen, was passiere, wenn die Stadt nicht handelt. Sie sagte: „Die Stadt würde dann ihr Planungsrecht aus der Hand geben.“ Jeder Investor könnte dann – so wie Mobilfunkbetreiber ihre Antennen – die Windräder auf Privatgrundstücken bauen. Die Einnahmen, die Landwirte mit der Verpachtung erzielen können, sind beträchtlich. Franke sprach von 15.000 Euro pro Jahr für einen Standort. Die Oberbürgermeisterin sagte weiter, sie sehe mit Sorge, dass immer mehr landwirtschaftliche Fläche statt für Nahrungsmittelproduktion als Standorte für Photovoltaikanlagen oder Windräder in Frage kämen oder zur Rohstoffgewinnung genutzt würde und Mais angebaut werde. Sie sprach sich trotzdem dafür aus, Standorte für Windkraftanlagen bei Owingen und Überlingen auszuweisen.
Pressereferat
Windhöffige Gebiete
Windparks entstehen in Süddeutschland ausschließlich in besonders windhöffigen Gebieten. Private Investoren, die einen Windpark errichten und meist mehrere Windräder an einem Standort aufstellen, pachten die Flächen in der Regel von den Grundstückbesitzern. Die Lebenszeit eines Windrades beträgt etwa 20 Jahre. Wahrscheinlich sei es, dass Windräder in der Zukunft durch effizientere ersetzt würden. Franke sprach von „Repowering“. Dieses Fachwort bezeichnet das Ersetzen von Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen. Die Regionalverbände können künftig nur noch Vorranggebiete und keine Ausschlussgebiete mehr festlegen. Wenn ein Standort mit dem Natur- und Artenschutz vereinbar ist, können auf einer Fläche grundsätzlich Windräder stehen. Das will die grün-rote Landesregierung so. Die Kommunen erhalten neu die Möglichkeit, auch selbst Standorte für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen planerisch festzulegen. Damit können sie ausschließen, dass mögliche Investoren ihre Räder dort aufstellen, wo die Kommunen es auf gar keinen Fall möchten. Einzige Bedingung: Die von Kommunen ausgewiesenen Standorte dürfen nicht in windarmen Gebieten auf den jeweiligen Gemarkungen liegen.
Wildwuchs von Windrädern verhindern
Auch die Stadt Überlingen möchte auf ihrer Gemarkung in den kommenden Wochen rechtzeitig Flächen ausweisen und den Flächennutzungsplan entsprechend fortschreiben, um einen Wildwuchs von Windrädern zu verhindern. Oberbürgermeisterin Sabine Becker, sagte, die Novellierung des Landesplanungsgesetzes mache es notwendig, dass die Stadt handelt. Sonst hätte jeder beliebige private Investor die Möglichkeit, im Außenbereich nach Paragraph 35 Bau GB eine Genehmigung für den Bau einer Windkraftanlage zu stellen. Windräder gelten als privilegierte Bauvorhaben wie Bauernhöfe. Die Stadt könnte die Genehmigung kaum verweigern. Im Klartext hieße das: In den Bereichen, in denen es weder auf regionaler noch auf kommunaler Ebene eine planerische Steuerung gibt, werden die öffentlich-rechtlichen Belange im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft. Windkraftanlagen sind dabei bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch zulässig. Theoretisch könnte eine Windkraftanlage dann überall - auch auf weniger windhöffigen Flächen – entstehen.
Riesen in der Landschaft
Wilfried Franke beschrieb die Situation im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, der für die Regionalplanung in den drei Landkreisen Bodensee, Ravensburg und Sigmaringen zuständig ist. Franke sagte, die Nabenhöhe von Windrädern betrage heute 140 Meter. 280 mögliche Standorte im Bereich Bodensee-Oberschwaben, darunter in Pfullendorf, Heiligenberg, auf dem Höchsten oder auch in Nesselwangen und Bonndorf, gibt es. Als windhöffig oder geeignet gilt ein Gebiet, in der die durchschnittliche Windgeschwindigkeit 5,5 Meter pro Sekunde beträgt. Die Geschwindigkeit ist aber bisher nicht real gemessen worden, sondern aufgrund meteorologischer Daten errechnet worden. Fest steht: Die Riesen, die mindestens im Abstand von 700 Metern zu Wohngebieten stehen müssen und bevorzugt auf Anhöhen und Bergrücken gestellt werden, werden alle weithin, über mehrere zehn Kilometer sichtbar sein. Franke sprach von einer „dramatischen Veränderung des Landschaftsbildes“. Nicht zulässig sind Windräder nur, wenn sie mit dem Natur- und Artenschutz nicht vereinbar sind, das Landschaftsbild spielt hingegen keine Rolle. Das gilt auch für Tourismus-Regionen.
Je höher desto ergiebiger
Franke sagte, der Bereich Nesselwangen/Bonndorf sei ein regionaler Grünzug. Hier gebe es einen klassischen Zielkonflikt zwischen der Energieerzeugung und dem Freihalten der Landschaft. Das Vorkommen des Roten Milans schließe Windräder nicht aus. Anders sehe es aus, wenn sich Brutplätze der sechs Schwarzstorchbrutpaare, die in der Region entdeckt worden sind, an einem möglichen Standort befinden würden. Im Moment warte der Regionalverband auf die Rechtsgrundlage, genauer das neue Landesplanungsgesetz. Ziel des Regionalverbands sei es, Vorranggebiete auszuweisen. Im Juni oder Juli soll es einen Beschluss geben. Danach wird auch klar sein, ob Nesselwangen Vorranggebiet wird. Bauen kann ein Investor aber auch auf jeder anderen Fläche. Es gilt: Je höher, desto ergiebiger. Franke sagte, bis 2050 solle auch im Bodenseekreis 80 Prozent der Energie erneuerbare Energie sein. Bisher liege die Quote bei unter 7 Prozent.
1.200 Windräder landesweit
Franke sagte, zurzeit gebe es im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands nur sieben Standorte für Windräder, darunter die Anlage auf dem „Judentenberg“ in Illmensee. Diese drei Windräder hätten aber eine geringere Nabenhöhe als heutige Windräder und stünden auch zu nahe an der Siedlungsgrenze. In Baden-Württemberg gebe es insgesamt erst 360 Windräder. Bis 2020 sollen es 1.200 sein.
Oberbürgermeisterin will Standorte ausweisen
Oberbürgermeisterin Sabine Becker erklärte vor den Nesselwanger Bürgern, ihr gehe es darum, aufzuzeigen, was passiere, wenn die Stadt nicht handelt. Sie sagte: „Die Stadt würde dann ihr Planungsrecht aus der Hand geben.“ Jeder Investor könnte dann – so wie Mobilfunkbetreiber ihre Antennen – die Windräder auf Privatgrundstücken bauen. Die Einnahmen, die Landwirte mit der Verpachtung erzielen können, sind beträchtlich. Franke sprach von 15.000 Euro pro Jahr für einen Standort. Die Oberbürgermeisterin sagte weiter, sie sehe mit Sorge, dass immer mehr landwirtschaftliche Fläche statt für Nahrungsmittelproduktion als Standorte für Photovoltaikanlagen oder Windräder in Frage kämen oder zur Rohstoffgewinnung genutzt würde und Mais angebaut werde. Sie sprach sich trotzdem dafür aus, Standorte für Windkraftanlagen bei Owingen und Überlingen auszuweisen.
Pressereferat
Aktuelles
Fulminanter Saisonauftakt für das Städtische Museum
Landesminister erteilt Überlingen Absage: Nein zu ÜB-Kennzeichen
Stadt Überlingen kontrolliert Hänge
Landegartenschau 2020: Stadt und Land geben Strukturen
Nußdorf: Stadt benötigt Entlastungsstraße 2020
Verkehrsplaner sieht Innenstadt als Halteverbotszone
Glasdach über Aula noch undicht
Landesminister erteilt Überlingen Absage: Nein zu ÜB-Kennzeichen
Stadt Überlingen kontrolliert Hänge
Landegartenschau 2020: Stadt und Land geben Strukturen
Nußdorf: Stadt benötigt Entlastungsstraße 2020
Verkehrsplaner sieht Innenstadt als Halteverbotszone
Glasdach über Aula noch undicht
Amtsblatt
Häuftig gesucht
Wetter
Um zur Webcam zu gelangen klicken Sie hier.
Bodensee-Therme Überlingen
Mitteilungen
Fulminanter Saisonauftakt für das Städtische Museum
Landesminister erteilt Überlingen Absage: Nein zu ÜB-Kennzeichen
Stadt Überlingen kontrolliert Hänge
Landegartenschau 2020: Stadt und Land geben Strukturen
Nußdorf: Stadt benötigt Entlastungsstraße 2020
Verkehrsplaner sieht Innenstadt als Halteverbotszone
Glasdach über Aula noch undicht
E-Plus baut Mobilfunknetz aus
Nesselwanger Berg kein Vorranggebiet für Windkraftanlagen
Glasdach über Aula noch undicht
E-Plus baut Mobilfunknetz aus
100 Jahre Städtisches Museum im Reichlin-von-Meldegg-Haus
Analyse zum Bürgerentscheid Landesgartenschau 2020
15 Anmeldungen für Gemeinschaftsschule
Erster Spatenstich Neubau Kinderhaus Burgberg
Landesminister erteilt Überlingen Absage: Nein zu ÜB-Kennzeichen
Stadt Überlingen kontrolliert Hänge
Landegartenschau 2020: Stadt und Land geben Strukturen
Nußdorf: Stadt benötigt Entlastungsstraße 2020
Verkehrsplaner sieht Innenstadt als Halteverbotszone
Glasdach über Aula noch undicht
E-Plus baut Mobilfunknetz aus
Nesselwanger Berg kein Vorranggebiet für Windkraftanlagen
Glasdach über Aula noch undicht
E-Plus baut Mobilfunknetz aus
100 Jahre Städtisches Museum im Reichlin-von-Meldegg-Haus
Analyse zum Bürgerentscheid Landesgartenschau 2020
15 Anmeldungen für Gemeinschaftsschule
Erster Spatenstich Neubau Kinderhaus Burgberg
Alle Mitteilungen im Archiv ansehen