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Stadt plant höhere Gebühren für Kindertageseinrichtungen 25.07.2012 


Die Stadt plant zum 1. September 2012 eine Erhöhung der Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die Eltern sind mit der beabsichtigten Erhöhung nicht einverstanden. Die Elternbeiratsvorsitzenden der Kinderhäuser St. Angelus, Burgberg, Lippertsreute, Nesselwangen und Nußdorf teilten das der Stadtverwaltung bereits in einem gemeinsamen Brief mit. Sie sprechen von einer „drastischen Erhöhung“. Die Stadt argumentiert dagegen, sie folge bei den Elternbeiträgen den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände für die Kindergartenjahre 2011/12 und 2012/13. Kirchen und Kommunale Landesverbände empfehlen eine 20-prozentige Deckung der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge. Diese Quote wird in Überlingen momentan nicht erreicht. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. Juli.

Mindestpersonalschlüssel höher
Zum letzten Mal hat die Stadt die Gebühren zum 1. Januar 2011 erhöht. Seither haben sich einige Voraussetzungen geändert und die Stadt hat sich deswegen entschlossen, den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge, wonach die Beiträge 20 % der Betriebsausgaben betragen sollen, zu folgen. Bereits zum zweiten Mal seit Januar 2011 steigt zum 1. September 2012 der Mindestpersonalschlüssel an. Zudem haben alle Kindergartenträger in Überlingen ihre Betreuungsangebote ausgebaut – oder werden dies in den kommenden Monaten noch tun, um dem Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung gerecht zu werden.

Stadt ermittelte Betriebskosten
Zunächst ermittelte die Stadtverwaltung die Betriebskosten für die verschiedenen Betreuungsformen sowie für die zeitlichen Betreuungsumfänge. Basis waren unter anderem Kosten wie der Mindestpersonalschlüssel, Sachkosten und die Kosten für die Instandhaltung. Die Berechnung ergab, dass in Überlingen die Gebühren sowohl im Kindergartenbereich (Ü3) wie auch im Kleinkindbereich (U3) deutlich steigen müssen. In einigen wenigen Fällen würde die Gebühr bei einer 20-prozentigen Deckung der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge dagegen sinken, da diese Fälle bisher mit kostenintensiveren Angeboten zusammen pauschal abgerechnet wurden.

Stellungnahme von Elternvertretern
Die kirchlichen und freien Träger haben übereinstimmend mit der Stadtverwaltung erklärt, die badische Gebührenregelung (bei der Gebührenerhebung werden nur jene Kinder berücksichtigt, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, das zweite Kind bezahlt jeweils einen geringeren Preis) beibehalten zu wollen. Die Stadt hatte anschließend die Elternbeiratsvorsitzenden aller städtischen Einrichtungen über die geplante Gebührenanpassung in einem Gespräch informiert und mit ihnen erörtert.

Vorschläge der Elternbeiratsvorsitzenden
In ihrem gemeinsamen Schreiben schlugen die Elternbeiratsvorsitzenden vor, die Gebühren – unabhängig von der Betreuungsform – um etwa 10 Prozent je Kindergartenjahr zu erhöhen. Bereits festgelegte Gebühren sollten nach dem Willen der Elternvertreter nicht gesenkt werden. Außerdem sollten Kinder, die zwei Jahre und neun Monate alt sind, nach dem Wechsel in eine Ü3-Gruppe wie bisher nur die Ü3-Gebühr bezahlen.

Vergünstigung einkalkulieren
Bisher zahlen Eltern für ein Zweitkind, das zeitgleich eine städtische Kindertageseinrichtung besucht, den halben Beitrag des Erstkindes. Um Vergünstigung des Zweitkindes weiterhin gewähren zu können, schlägt die Stadt vor, für die Erstkinder ab dem 1. September 2012 im Ü3-Bereich eine 25-prozentige Deckung der Betriebsausgaben zu erheben und für Zweitkinder davon 55 Prozent.

Kostendeckungsgrad bei 18 Prozent
Bislang erreicht die Stadt einen Kostendeckungsgrad von etwa 18 Prozent, so dass sie die Kinderbetreuung dadurch zusätzlich subventioniert. Tritt die neue Satzung in Kraft, steigt der Kostendeckungsgrad auf 20 Prozent. Die Stadt würde voraussichtlich 62.000 Euro jährlich zusätzlich einnehmen.

Höhere Kosten bei kirchlichen und freien Trägern
Die kirchlichen Träger orientieren sich ebenfalls an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge und haben ebenfalls ihre Gebühren an die gestiegenen Kosten angepasst. Einige freie Träger haben andere Gebührenmodelle und insgesamt höhere Kostenbeteiligungen durch Elternbeiträge.

Keine pauschale Anpassung
Die Stadtverwaltung sieht den Protest der Eltern als verständlich an. Sie weist aber darauf hin, dass die Gebühren vor der letzten Erhöhung fünf Jahre lang konstant geblieben waren. Das Defizit müsse nun, auch angesichts der schwierigen Haushaltslage, ausgeglichen werden. Eine pauschale Anpassung bei allen Betreuungsformen um 10 Prozent – wie von den Elternvertretern vorgeschlagen - lässt das Kommunalabgaberecht nicht zu. Die Stadt muss die Gebühren einzeln kalkulieren. Da zweijährige Kinder in altersgemischten Gruppen und Kinder von zwei Jahren und neun Monaten in Ü3-Gruppen zwei Plätze belegen, sollen Eltern für sie die 1,5-fache Ü3-Gebühr bezahlen, die noch immer billiger ist als die U3-Gebühr ist.

Benutzungsgebühren in Zahlen
Die neuen Benutzungsgebühren, die die Verwaltung vorschlägt, sehen so aus: Für das erste Kind in der Regelgruppe Ü3 zahlen Eltern monatlich 95 Euro, für das zweite Kind 52 Euro. Die Gebühr steigt mit den verlängerten Öffnungszeiten. Die Ganztagsgruppe Ü3 für das erste Kind kostet 204 Euro, für das zweite Kind 112 Euro. Für die Regelgruppe U3 (2 Tage/Woche) zahlen Eltern für das erste Kind 78 Euro, für fünf Tage 177 Euro. Das zweite Kind kostet (2 Tage/Woche) 43 Euro, für fünf Tage 101 Euro. Die Eltern können bei der Betreuung von U3 - Kindern frei wählen, an wie vielen Tagen das Kind die Kita besucht. Die Gebühr ist dann entsprechend der Tage und auch der Öffnungs- und Betreuungszeiten jeweils gestaffelt. Besucht ein zweijähriges Kind eine Ü3 - Gruppe müssen die Eltern den 1,5-fachen Gebührensatz bezahlen.

Schulkinder und Hort
Für Schulkinder, die den Hort besuchen, zahlen Eltern für das erste Kind 161 Euro und für das zweite 88 Euro. Die Kernzeitenbetreuung (Verlässliche Grundschule) kostet für das erste Kind für einen Tag 15 Euro und für fünf Tage 50 Euro, für das zweite Kind zahlen die Eltern 8 und 27 Euro. Die Kosten für das Mittagessen liegen bei der Ganztags- und Hortbetreuung monatlich pauschal bei 64 Euro.

Entscheidung im Gemeinderat
Die öffentliche Gemeinderatssitzung beginnt am Mittwoch, 25. Juli, um 16 Uhr in der Feuerwache. Die neue Satzung über die Benutzungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist der achte Tagesordnungspunkt.

Pressereferat