Stadt erlaubt Café Aran unterzuvermieten 01.08.2012
Die Stadt Überlingen erlaubt dem Café Aran einen Teil der Fläche unterzuvermieten. Das hat der Gemeinderat am Mittwochabend in nichtöffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit bei nur einer Enthaltung beschlossen. Die Pächterin nannte wirtschaftliche Gründe für den Antrag auf Untervermietung. Der ursprünglich zur öffentlichen Beratung vorgesehene Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag eines Stadtrats auf den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung verschoben.
Pachtvertrag mit Café Aran seit Dezember 2007
Zwischen der Stadt Überlingen und der Betreiberin des Aran, Sabine Bornberg, besteht seit 12. Dezember 2007 ein Pachtvertrag über die Fläche im Rathauskeller. Die Pächterin hatte sich bei der Verwaltung gemeldet und die Zustimmung zur Unterverpachtung einer Teilfläche des Café Aran beantragt. Mit der Unterverpachtung - etwa ein Drittel der Fläche soll unterverpachtet werden - will die Pächterin vor allem während der schwächeren Wintermonate Personalkosten und Personalaufwand im Cafébereich zu reduzieren.
Betriebskonzept ändert sich nicht
Das Betriebskonzept soll wie bisher weitergeführt werden, wobei die Thekenanlage etwas verkleinert und die Sitzplatzanzahl im Café von bisher 85 auf ca. 60 bis 65 Plätze verringert werden sollen.
Keine Außenverkaufsfläche vorm Rathaus
Der Gemeinderat stellte folgende Bedingungen, die im Unterpachtvertrag von der Pächterin berücksichtigt werden müssen:
- Die Fläche des Café Aran soll flächenmäßig die Hauptsache sein
- Die Laufzeit des Unterpachtverhältnisses darf maximal der Laufzeit des Hauptvertrages entsprechen
- Eine Außenverkaufsfläche ist ausgeschlossen. Im Unterpachtbereich muss das Warenangebot dem historischen Raum entsprechen und nicht zu gedrängt dargeboten werden.
Pressereferat
Pachtvertrag mit Café Aran seit Dezember 2007
Zwischen der Stadt Überlingen und der Betreiberin des Aran, Sabine Bornberg, besteht seit 12. Dezember 2007 ein Pachtvertrag über die Fläche im Rathauskeller. Die Pächterin hatte sich bei der Verwaltung gemeldet und die Zustimmung zur Unterverpachtung einer Teilfläche des Café Aran beantragt. Mit der Unterverpachtung - etwa ein Drittel der Fläche soll unterverpachtet werden - will die Pächterin vor allem während der schwächeren Wintermonate Personalkosten und Personalaufwand im Cafébereich zu reduzieren.
Betriebskonzept ändert sich nicht
Das Betriebskonzept soll wie bisher weitergeführt werden, wobei die Thekenanlage etwas verkleinert und die Sitzplatzanzahl im Café von bisher 85 auf ca. 60 bis 65 Plätze verringert werden sollen.
Keine Außenverkaufsfläche vorm Rathaus
Der Gemeinderat stellte folgende Bedingungen, die im Unterpachtvertrag von der Pächterin berücksichtigt werden müssen:
- Die Fläche des Café Aran soll flächenmäßig die Hauptsache sein
- Die Laufzeit des Unterpachtverhältnisses darf maximal der Laufzeit des Hauptvertrages entsprechen
- Eine Außenverkaufsfläche ist ausgeschlossen. Im Unterpachtbereich muss das Warenangebot dem historischen Raum entsprechen und nicht zu gedrängt dargeboten werden.
Pressereferat