Neuregelungen zum Familienbuch 16.10.2007
Neuregelungen zum Familienbuch
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das sogenannte „Familienbuch“ wird vom Standesamt bei einer Eheschließung in Deutschland seit dem Jahr 1958 angelegt und kontinuierlich fortgeführt. Bei einer Eheschließung vor 1958 oder im Ausland kann es auf Antrag angelegt werden.
Im Februar 2007 wurde für das Standesamtswesen ein neues Personenstandsrecht verabschiedet. Die neuen Regelungen dieses Gesetztes treten mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft. Hierüber werden wir Sie noch rechtzeitig informieren.
Für die Zeit bis zum 01.01.2009 gibt es eine Übergangsregelung für die Familienbücher, welche besagt, dass alle Familienbücher des Standesamtes zu dem Standesamt zurückgeschickt werden müssen, in welchem das Paar geheiratet hat. Dies erfolgte bereits durch uns, so dass wir ab sofort nur noch die Familienbücher der Personen führen, welche in Überlingen geheiratet haben. Für Sie als Bürger bedeutet dies, dass Sie zukünftig beglaubigte Abschriften bzw. Auszüge aus dem Familienbuch bei dem Standesamt anfordern müssen, bei dem Sie bzw. Ihre Eltern (bei geplanten Eheschließungen einer ledigen Person) geheiratet haben und nicht mehr wie bisher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Bei Eheschließungen im Ausland verbleibt das auf Antrag angelegte Familienbuch bei dem Standesamt, bei welchem es zum Stichtag 28.02.2007 geführt wurde.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Familienbüchern nicht um die Stammbücher handelt, welche Sie zu Hause haben!
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gerne zur Verfügung, Tel. 07551/99-10 80, -1081, -1082.
das sogenannte „Familienbuch“ wird vom Standesamt bei einer Eheschließung in Deutschland seit dem Jahr 1958 angelegt und kontinuierlich fortgeführt. Bei einer Eheschließung vor 1958 oder im Ausland kann es auf Antrag angelegt werden.
Im Februar 2007 wurde für das Standesamtswesen ein neues Personenstandsrecht verabschiedet. Die neuen Regelungen dieses Gesetztes treten mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft. Hierüber werden wir Sie noch rechtzeitig informieren.
Für die Zeit bis zum 01.01.2009 gibt es eine Übergangsregelung für die Familienbücher, welche besagt, dass alle Familienbücher des Standesamtes zu dem Standesamt zurückgeschickt werden müssen, in welchem das Paar geheiratet hat. Dies erfolgte bereits durch uns, so dass wir ab sofort nur noch die Familienbücher der Personen führen, welche in Überlingen geheiratet haben. Für Sie als Bürger bedeutet dies, dass Sie zukünftig beglaubigte Abschriften bzw. Auszüge aus dem Familienbuch bei dem Standesamt anfordern müssen, bei dem Sie bzw. Ihre Eltern (bei geplanten Eheschließungen einer ledigen Person) geheiratet haben und nicht mehr wie bisher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Bei Eheschließungen im Ausland verbleibt das auf Antrag angelegte Familienbuch bei dem Standesamt, bei welchem es zum Stichtag 28.02.2007 geführt wurde.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Familienbüchern nicht um die Stammbücher handelt, welche Sie zu Hause haben!
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gerne zur Verfügung, Tel. 07551/99-10 80, -1081, -1082.
Mitteilungen
Stadt Überlingen
Aktuelles
Amtliche Bekanntmachungen
Kur und Touristik Überlingen GmbH
Aktuelles
Pressemitteilungen
Aktuelles
Amtliche Bekanntmachungen
Kur und Touristik Überlingen GmbH
Aktuelles
Pressemitteilungen