Kindertagespflege

Für Kindergarten- und Schulkinder ist die Kindertagespflege als Ergänzung zur institutionellen Betreuung (Kindertageseinrichtung) vorgesehen. Für 0- bis 3-Jährige bietet die Tagespflege eine anspruchsvolle Alternative zu Krippe oder Kindertagesstätte.

Eltern und alleinerziehende Elternteile können hierfür einen Zuschuss zur Tagespflege bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes (Landratsamt Bodenseekreis, Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen) beantragen. Eine Kostenübernahme richtet sich dabei nach den rechtlichen Voraussetzungen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII und den finanziellen Verhältnissen der Gesamtfamilie.

Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege gibt es im Bodenseekreis regionale Vermittlungsstellen.

Weitere Informationen: www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/familie-kinder/betreuung

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