Außenbereichssatzung "Andelshofen - Kogenbach"


In-Kraft-Treten der Außenbereichssatzung

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 10.11.2010 in öffentlicher Sitzung die Außenbereichssatzung „Andelshofen - Kogenbach“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit der Satzung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen.
 
Der Planbereich umfasst den Weiler Andelshofen – Kogenbach. Im Einzelnen gilt der dieser Bekanntmachung beigefügte Lageplan in der Fassung vom Oktober 2008.
 
Die Außenbereichssatzung „Andelshofen - Kogenbach“ sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
 
Die Außenbereichssatzung kann einschließlich ihrer Begründung bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung, Bahnhofstraße 4, 88662 Überlingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
 
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Außenbereichssatzung und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. 
  
gez. Thomas Nöken
Stadt Überlingen
Abt. Stadtplanung

Das Plangebiet

 
 
Luftbild Kogenbach, klein

 

 
 

Downloads


 
Geltungsbereich, Übersicht

Hier können Sie ie rechtsverbindliche Planfassung der Außenbereichssatzung (Planzeichnung, Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Begründung) herunterladen.


Verbindlichkeit haben nur die Originale, welche Sie bei der Abteilung Stadtplanung oder der Abteilung Baurecht, Bahnhofstraße 4, 88662 Überlingen einsehen können. 

- Außenbereichssatzung "Andelshofen-Kogenbach" - Planteil [PDF: 556 KB]

- Außenbereichssatzung "Andelshofen-Kogenbach" - Textteil [PDF: 417 KB]

  

Als zusätzliche Informationen stellen wir Ihnen folgende Daten zur Verfügung:

- Ergebnisse Schalltechnischer Untersuchungen - von km 11,466 bis km 15,960 [PDF: 1,9 MB]

- Schalltechnische Berechnungen, Lageplan Immissionsorte Kogenbach [PDF: 467 KB]

 

Ansprechpartner:

Stadtplanung:

Herr Andreas Gorgol
Dipl.-Ing. Stadtplanung
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Grün - Stadtplanung
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen am Bodensee
Telefon:
07551 99-1323

Fax:
07551 99-41323

E-Mail:

Raum:
1.04



Baugenehmigungsverfahren: 

Herr Klaus Meschenmoser
Dipl.-Ing (FH)
Fachbereich 3 - Bauordnung - Baurecht
stv. Leitung Baurecht
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen am Bodensee
Telefon:
07551 99-1314

Fax:
07551 99-41314

E-Mail:

Raum:
0.07


 
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