Behördenwegweiser
Aufsicht und Prävention
Große Kreisstadt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Hubert Wagner
Kommissarische Leitung Abteilung Öffentliche Ordnung
Stefanie Runzheimer
Aufsicht und Prävention
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Öffentliche OrdnungLeistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden
- Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
Thematische Übersicht zu den Formularen/Onlinediensten
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Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden. -
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. - Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes - Antrag und Anlage (PDF)