Dienstleistungen

Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Standesamt
Christophstraße 188662 ÜberlingenKartenansicht
Fax
07551 / 99-1470
Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Voraussetzungen

Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.

Zuständige Stelle

das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

Verfahrensablauf

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.

Das Standesamt ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat

Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Freigabevermerk

22.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

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