Dienstleistungen

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Stadtplanung und Klimaschutz
Bahnhofstraße 488662 ÜberlingenKartenansicht
Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Verfahrensablauf

Unter dem Link https://www.ueberlingen.de/startseite/bauen+_+wohnen/flaechennutzungsplan.html können Sie die Flächennutzungspläne einsehen.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation. Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die bei der Baurechtsbehörde der Stadt Überlingen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Überlingen abgerechnet.

Vertiefende Informationen

UVP-Portal

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