Dienstleistungen

Grundbucheinsicht

Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise sollten Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonst möglicherweise ein Grundstück mit Belastungen, die Ihnen nicht bekannt sind.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Grundbucheinsichtsstelle
Bahnhofstraße 288662 ÜberlingenKartenansicht

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der zuständigen Stelle beantragen. Erfragen Sie dort vorher, ob Sie den Antrag mündlich, schriftlich oder persönlich stellen müssen. Dies ist abhängig vom Einzelfall.

Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

- Reisepass oder Personalausweis

- wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin)

Kosten

keine

Hinweise

Informationen zu Auszügen aus dem Grundbuch finden Sie in der Leistung "Grundbuchabschrift beantragen".

Rechtsgrundlage

  • 12 bis§ 12c Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschriften)
  • 132 Grundbuchordnung (GBO) (Einsichtnahme)
  • 79 Grundbuchverfügung (GBV) (Einsicht)
  • 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) (Grundbucheinskhtsstelle)
  • 133a Grundbuchordnung (GBO) (Mitteilung des Grundbuchinhalts durch Notar)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.

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