Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online abmelden.
Unter dem folgenden Link können Sie die Anmeldung oder Abmeldung zur Hundesteuer angeben und an die Gemeinde senden: https://formulare.virtuelles-rathaus.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6103bb17e52091448e091912
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Erforderliche Unterlagen
Bitte senden Sie die Hundesteuermarke bei der Abmeldung an die
Stadt Überlingen, Sachgebiet Steuern,
Christophstraße 1
88662 Überlingen.
Kosten
Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese zeitanteilig zurück.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
Dieser Text enstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich verantwortlichen Stellen.