Dienstleistungen

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Steuern
Christophstraße 188662 ÜberlingenKartenansicht

Voraussetzungen

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online abmelden.

Unter dem folgenden Link können Sie die Anmeldung oder Abmeldung zur Hundesteuer angeben und an die Gemeinde senden: https://formulare.virtuelles-rathaus.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6103bb17e52091448e091912

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Erforderliche Unterlagen

Bitte senden Sie die Hundesteuermarke bei der Abmeldung an die

Stadt Überlingen, Sachgebiet Steuern,

Christophstraße 1

88662 Überlingen.

Kosten

Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese zeitanteilig zurück.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

Dieser Text enstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich verantwortlichen Stellen.

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