Dienstleistungen

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 188662 ÜberlingenKartenansicht
Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Di 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fr 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 18 Meldebescheinigung

Freigabevermerk

24.04.2023; Innenministerium Baden-Württemberg

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