Dienstleistungen

Wasseranschluss anmelden

Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss. Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen, in Überlingen das Stadtwerk am See zuständig.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Münsterstraße 15-1788662 ÜberlingenKartenansicht
Fax
07551 / 99-1411
Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten diese.

Zuständige Stelle

Kontakt: hausanschluss@stadtwerk-am-see.de

Telefon: 0800 505 2000 (kostenlos)

Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr

Anträge können Sie online stellen unter: https://hap.stadtwerk-am-see.de/

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Stadtwerk am See unter

https://www.stadtwerk-am-see.de/hausanschluss

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

Kosten

Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.

Hinweise

Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

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