Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
Ihr Name hat sich geändert.
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes
keine
keine
keine
keine
keiner
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg