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Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Steuern
Christophstraße 188662 ÜberlingenKartenansicht

Voraussetzungen

Auf Antrag und bei Erfüllen aller Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung / bzw. -ermäßigung gewährt werden (§§ 6 und 7 der Hundesteuersatzung):

Befreiung:

  • Hund zum Schutz blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen
  • Rettungshund
  • Wachhund im Außenbereich

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Unter dem folgenden Link können Sie die Steuerbefreiung beantragen und an die Gemeinde senden:

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

Keine

Vertiefende Informationen

Hund zum Schutz blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen

Benötigt wird ein ärztlicher Nachweis oder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, oder „H“ vom Steuerpflichtigen oder einem im Haushalt lebenden Haushaltsangehörigen. Außerdem muss der Hund geeignet sein. Dies liegt vor, wenn die besonderen Fähigkeiten des Tieres auf einer umfassenden Ausbildung beruhen (z.B. Assistenzhunde).

Rettungshundeprüfung

Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Rettungshundeprüfung muss beim Antrag vorgelegt werden. Jegliche Wiederholungsprüfungen sind zudem (spätestens alles zwei Jahre) vorzulegen. Zudem muss der Hund der Hund für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

Wachhund im Außenbereich

Der Hund muss zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gehalten werden und wegen seiner Rasse bzw. seiner Wesenseigenschaft als Wachhund geeignet ist.

Hinweise

Ermäßigung:

Für die Hundezucht gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten. Voraussetzungen:

  • zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse werden gehalten
  • davon muss mind. eine Hündin im zuchtfähigen Alter sein
  • der Zwinger, die Zuchthunde und die gezüchteten Hunde müssen im Zuchtbuch einer gem. § 52 AO als gemeinnützig anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sein (Nachweis: z.B. entspr. Bescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamts)
  • es müssen Bücher über Bestand, Erwerb und Veräußerung der Hunde geführt werden
  • diese Bücher müssen beim Antrag, sowie jährlich unaufgefordert bis spätestens 31. März vorgelegt werden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

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