Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Alle Detailinformationen zur jeweilige Wahl, inkl. des Ablaufs der Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen, finden Sie auf unserer Wahlseite www.ueberlingen.de/wahlen bzw. auf den wahlspezifischen Unterseiten.
Sie
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Sie können den Wahlschein beantragen:
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Alle Detailinformationen zur jeweilige Wahl, inkl. des Ablaufs der Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen, finden Sie auf unserer Wahlseite www.ueberlingen.de/wahlen bzw. auf den wahlspezifischen Unterseiten.
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Bundestagwahl (Freitag), 15 Uhr, bei den übrigen Wahlen (Freitag) 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.
keine
Alle Detailinformationen zur jeweilige Wahl, inkl. des Ablaufs der Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen, finden Sie auf unserer Wahlseite www.ueberlingen.de/wahlen bzw. auf den wahlspezifischen Unterseiten.
kein
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Bundeswahlordnung (BWO):
22.01.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Überlingen