Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie
die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der Sie das Feuerwerk abbrennen wollen.
Für die Anzeige bei der zuständigen Stelle müssen Sie das Formular "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" verwenden.
mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin
für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2:
Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und S1.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.06.2021 freigegeben.