Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB
Allgemeine Informationen
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen die in § 144 Baugesetzbuch (BauGB) aufgeführten Maßnahmen einer schriftlichen Genehmigung. Dies sind z.B.:
- Bauvorhaben (auch Werbeanlagen)
- Grundstückskaufverträge
- Grundschuldbestellungen
Für die sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben, Grundstückskaufverträgen und Grundschuldbestellungen ist die Bauverwaltung zuständig.
Notwendige Unterlagen
Formloser Antrag
Gebühren
13,30 Euro je Zeiteinheit. Eine Zeiteinheit beträgt 15 Minuten.
Rechtliche Grundlagen
§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)