Städtebauliche Förderprogramme
Allgemeine Informationen
Die Bauverwaltung ist Verwaltungsstelle für folgende Förderprogramme:
- Landessanierungsprogramm
- Sanierungsgebiet Altstadt II West
- Sanierungsgebiet Altstadt III Nord - Bund - Länder - Programm Zukunft Stadtgrün
- Sanierungsgebiet Stadteingang West - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
- Tourismus-Infrastrukturprogramm
Notwendige Unterlagen
In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten "Altstadt III Nord" und "Stadteingang West" bedarf es nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) bei Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder bei Abbruch einer baulichen Anlage, einer sanierungsrechtlichen Genehmigung. Das dafür notwendige Formular können sie hier (52,6 KB) herunterladen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch beim Sachgebiet Bauverwaltung - Stadtsanierung/Denkmalpflege
Telefon: 07551 99-1362