Wohnbaulandrichtlinie der Stadt Überlingen
Wohnbaulandrichtlinie der Stadt Überlingen zur Schaffung von Planungsrecht für Wohnbauflächen von privaten Antragstellern bzw. Vorhabenträgern
Die Entwicklung und Bereitstellung von Wohnbauflächen und insbesondere die Schaffung von Planungsrecht ist eine hoheitliche kommunale Aufgabe. Wohnungsknappheit sowie der stets ansteigende Siedlungsdruck stellen die Gemeinden und Städte vor die Aufgabe notwendiges Bauland nachhaltig und sozial gerecht zu entwickeln. Durch die rechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches besteht für Kommunen die Möglichkeit, für Grundstückflächen im Außenbereich Bauund Planungsrecht zu schaffen ohne ein zeitintensives Verfahren der Flächennutzungsplanung durchzuführen. Private Grundstückseigentümer bzw. Vorhabenträger haben in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht. Mit der Schaffung von Bau- und Planungsrecht war eine Bodenwertsteigerung verbunden, die allein den Antragstellern bzw. Vorhabenträgern zuteilwurde. Ziel der Wohnbaulandrichtlinie ist daher eine aktive Steuerung in Form eines kooperativen und partizipierenden Wohnbaulandentwicklungsmodells, bei dem ein Teil der Wertsteigerung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur Bereitstellung von Wohnbauland in kommunale Hand überführt wird.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Wohnbaulandrichtlinie der Stadt Überlingen | 02.10.2019 | 1,049 MB |