Behördenwegweiser
Bauverwaltung
Große Kreisstadt
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Hans-Jörg Dieringer
Abteilungsleitung Bauordnung, Sachgebietsleitung Bauverwaltung
Raum 1.10
Simone Buchner
Sekretariat Bauverwaltung
Raum 1.11
Aufgaben
Ausschreibungen (Submissionen), Baulasten, Bodenrichtwerte, Grundstückspreise, Mietspiegel, Schätzung von Grundstücken (Gutachterausschuss), Submissionen, Wohnberechtigungsschein
Martina Ostermaier
Bauverwaltung
Raum 1.12
Aufgaben
Gutachterausschuss, Wohnungsbindung
Sabine Engesser
Bauverwaltung
Raum 1.13
Aufgaben
Hafenverwaltung
Morgen Markus
Baurecht/Sanierungsrecht/Zweckentfremdungssatzung
Telefon 07551 99-1305
Fax 07551 99-1325
Raum 0.03
Aufgaben
Baurechtliche Zuständigkeit für Owingen und Sipplingen
Kommissarisch: Rechtliche Zuständigkeit für den Bereich Überlingen Altstadt
Sanierungsrechtliche Zuständigkeit für Überlingen
Rechtliche Zuständigkeit in Sachen Zweckentfremdungssatzung Überlingen
Ansgar Schmal
Denkmalschutz
Aufgaben
Denkmalpflege
Martin Kieninger
Hafenmeister
Telefon 07551 915510
Fax 07551 915511
Gebäude Strandweg 34
Rafael Swiczy
Hafenmeister
Telefon 07551 915510
Fax 07551 915511
Übergeordnete Dienststellen
BauordnungLeistungen
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Grundstückswertermittlung beantragen
- Wohnberechtigungsschein beantragen
Thematische Übersicht zu den Formularen/Onlinediensten
- Antrag Wohnberechtigungsschein
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Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. -
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung.