07.03.2024

12. Teiländerung des Bebauungsplanes „Langgasse“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 21.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 12. Teiländerung des Bebauungsplanes „Langgasse“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Am 21.02.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen ebenfalls in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der 12. Teiländerung des Bebauungsplanes „Langgasse“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.01.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von

  • • einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
  • • einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB
  • • der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
  • • von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB

abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Der zu überplanende Bereich befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet der Kernstadt Überlingens. Nordöstlich sowie südwestlich grenzt der Änderungsbereich an die Wohnbebauung des "Franz-Sales-Wocheler-Wegs" und des "Kuchelmannwegs" an. Innerhalb des Geltungsbereichs der 12. Teiländerung des Bebauungsplans „Langgasse“ befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 856.

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan mit Geltungsbereich

Ziel und Zweck der Planung

Innerhalb des überplanten Bereichs befindet sich das sog. "Telekom-Gebäude" mit Turm und Mast. Aufgrund geänderter Ansprüche der Telekom an das Bestandsgebäude – u.a. durch reduzierten Flächenbedarf sowie aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Telekommunikationstechnik – wurden in den vergangenen Jahren andere, nicht dem ursprünglichen Zweck dienende, Nutzungen im Gebäude untergebracht. So finden sich neben der gewerblichen Nutzung durch die Telekom (Turm mit technischer Infrastruktur sowie weitere Räume) auch Räume für Vereine. Die beiden bestehenden Wohnungen sind für die Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt.

Für die künftige Nutzung gibt es bereits konkrete Bestrebungen zur Einrichtung einer Hausarztpraxis in einem Teil der ungenutzten Räume. Die verbleibenden Räumlichkeiten sollen für weitere gewerbliche und soziale Nutzungen sowie für Wohnen und Arztpraxen genutzt werden. Die geplanten Nutzungen sind allerdings auf der derzeit festgesetzten "Gemeinbedarfsfläche Post" nicht zulässig. Um die Realisierung zu ermöglichen, ist daher die Änderung des Bebauungsplanes in dem vorliegenden Bereich erforderlich. Da nicht von einem gleichwertigen Nutzungsverhältnis von Wohn- und Gewerbenutzung ausgegangen werden kann, wird die Festsetzung eines "Urbanes Gebietes" vorgesehen. Dies ermöglicht neben der Wohn- und Gewerbenutzung auch weitere Nutzungen, wie eine soziale oder kulturelle Nutzung.

Veröffentlichung im Internet mit öffentlicher Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf der 12. Teiländerung des Bebauungsplanes „Langgasse“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Abarbeitung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlichem Kurzbericht) in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.

Der Entwurf der 12. Teiländerung des Bebauungsplanes „Langgasse“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Abarbeitung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlichem Kurzbericht) liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.


Überlingen, 01.03.2024

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

30.04.2024
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 08.05.2024
Am Mittwoch, 08.05.2024 findet um 17:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine Sitzung des Gemeinderates statt.
25.04.2024
Öffentliche Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrausschusses am Montag, 06.05.2024
Am Montag, 06.05.2024 findet um 14.00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrsausschusses statt.
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