Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ueberlingen.de veröffentlichte Webseite der Großen Kreisstadt Überlingen. Stellen Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten fest oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit, so können Sie dafür die auf dieser Seite angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

Artikel in Leichter Sprache
Als Große Kreisstadt Überlingen streben wir es an, unsere Webseite und mobile Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‐Behindertengleichstellungsgesetzes (L‐BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L‐BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L‐BGG

  • In einigen Fällen sind Alternativtexte für Bilder nicht sprechend formuliert bzw. nicht alle Layout‐Grafiken sind als solche ausgewiesen.
  • Verlinkungen auf Inhalte aus älteren Systemen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • PDF‐Formulare und ‐Dokumente für Verwaltungsvorgänge sind in der Regel barrierefrei. Flyer, Broschüren, Amtsblatt‐Beilagen, die aus DTP‐Programmen stammen, jedoch überwiegend nicht.
  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

Anfordern von barrierefreien Inhalten

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte, z.B. PDF‐Dateien vorfinden und diese Informationen barrierefrei benötigen, nehmen Sie bitte per E‐Mail Kontakt mit der Koordinatorin für digitale Barrierefreiheit auf und teilen Sie den Titel der Veröffentlichung mit.

Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

Die Kontaktangaben finden Sie auf dieser Seite.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Oktober 2022 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 21. Oktober 2022 durchgeführten Selbstbewertung, die sich an den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549 orientiert hat. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt. Bei der Weiterentwicklung der Präsenz werden die Barrierefreiheits‐Kriterien fortlaufend mit einbezogen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21. Oktober 2022 überprüft und angepasst.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ueberlingen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.

Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Große Kreisstadt Überlingen
Pressesprecherin
Andrea Winkler
Münsterstraße 15-17
88662 Überlingen

Telefon: 07551 991006
E‐Mail: presse@ueberlingen.de

5. Durchsetzungsverfahren

Falls die Großen Kreisstadt Überlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‐BGG‐DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‐BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‐BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Simone Fischer
Else‐Josenhans‐Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360
E‐Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt‐ oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‐BGG wird hingewiesen.

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