5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Großen Kreisstadt Überlingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 17.11.2021 folgende Satzung beschlossen:
Aufgrund der Kollision eines Kindes mit einem Personenzug, bei der das Kind tödlich verunglückte, wurde der Bahnübergang Sipplingen, Bahnkilometer 12,602, Seestraße-Landungsplatz am 21.05.2026 in der Unfallkommission behandelt.