5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Großen Kreisstadt Überlingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 17.11.2021 folgende Satzung beschlossen:
Es wird bekannt gegeben, dass der Bescheid für
Herr Giorgi Mamagulishvili
-letzte bekannte Anschrift: Waldhaus 77, 88696 Owingen -
zur Abholung durch den Empfänger oder einen Bevollmächtigten bereitgehalten wird.