Abwasserbeiträge

Das Abwasser muss von den Kommunen beseitigt werden. Abwasser ist nicht nur das Schmutzwasser aus Haushalten, Industriebetrieben oder der Landwirtschaft, sondern auch das Regenwasser, das von bebauten Flächen abfließt. In der Regel wird das Abwasser in eine kommunale Kläranlage geleitet und dort gereinigt. Danach wird es in ein Gewässer, beispielsweise einen Bach, eingeleitet.

Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg (KAG) und der Abwassersatzung verpflichtet, Abwasserbeiträge von den Eigentümern zu erheben.

Informationen zum Grundstück

Wenn Sie zu Ihrem Grundstück eine Auskunft über Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Kostenerstattungsbeiträge beantragen möchten, bitten wir um Zusendung des Formulars oder eine Mitteilung an  E-Mail
Falls Sie nicht Grundstückseigentümer sind, benötigen wir eine Vollmacht des Eigentümers. Die Erstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

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