01.07.2022

Abwasserzweckverband "Obere Salemer Aach" - Bodenseekreis Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Interkommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 05. Mai 2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 

16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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