Abwasserzweckverband "Obere Salemer Aach" - Bodenseekreis Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Interkommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung (GemO für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 02. April 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: