14.02.2023

Allgemeinverfügung über das Aufenthaltsverbot im Bereich des Badgartens Fasnacht 2023

Gemäß §§ 1, 3, 30 Abs. 1 und 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg erlässt die Stadt Überlingen folgende Allgemeinverfügung über das Aufenthaltsverbot zum Zwecke des Alkoholkonsums und der Verwendung von Glasbehältnissen im öffentlichen Bereich des Badgartens, jeweils ab den Zugängen am Bad-Hotel, an der Grabenstrasse sowie entlang der Seepromenade zwischen der Grabenstraße und der Wiesenfläche beim Gondelehafen.
09.12.2025
Satzung der Stadt Überlingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Überlingen (Zweckentfremdungssatzung - ZwEFS) ab dem 01.01.2026
Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 484), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Februar 2021 (GBI. S. 116) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem()) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Dezember 2020 (GBI. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen in der Sitzung am 01.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
09.12.2025
Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) ab dem 01.01.2026
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 01. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:
Suche
Stadt Überlingen