29.09.2022

Amtliche Bekanntmachung Sanierungssatzung Lippertsreuter Straße

  • In dem im Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 02.05.2022, Maßstab 1:2800 dargestellten Gebiet liegen städtebauliche Mängel und Missstände nach § 136 Abs. 2 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden.
  • Das insgesamt ca. 11,9 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Lippertsreuter Straße“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan vom 02.05.2022 abgegrenzten Fläche.

Bekanntmachung Inkrafttreten

Sanierungssatzung Lippertsreuter Straße

18.08.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 30.07.2025 die folgende Satzung beschlossen:
14.08.2025
Öffentliche Zustellung des Bescheides der Ausländerbehörde der Stadt Überlingen
Es wird bekannt gegeben, dass der Bescheid vom 14.08.2025, Az.: 12.22.08 Ibodov, für Herr Abubakr Ibodov -letzte bekannte Anschrift: Ottomühle 4, 88662 Überlingen - zur Abholung durch den Empfänger oder einen Bevollmächtigten bereitgehalten wird.
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