14.11.2023

Amtliche Bekanntmachung: Zuordnung von einem lagenfreien Flurstück

Zuordnung von einem lagenfreien Flurstück zu einer bestehenden Einzel- und Großlage auf der Gemarkung Überlinge nach dem Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2021 sowie der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Eintragung von Lagen und Bereichen in die Weinbergsrolle (Weinbergslagenverordnung) vom 06. April 1971.

In Abstimmung mit der Schutzgemeinschaft g.U. Baden hat das Regierungspräsidium Freiburg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) folgende Lagenzuordnung von Amts wegen vorgenommen:

Das Flurstück Nr. 2928 auf der Gemarkung Überlingen wird der Einzellage "Felsengarten" und der Großlage "Sonnenufer" zugeordnet. 

Die entsprechende Flurkarte, aus der die Zuordnung ersichtlich ist, liegt ab sofort bis zum 15.12.2023 im Rathaus, Münsterstraße 15-17, Zimmer 2.02, öffentlich aus. 

Flurkarte

16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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