04.06.2024

An alle Überlinger Vereine

Mitteilung der Anzahl der Jugendlichen bis 18 Jahre für die Pro-Kopf-Förderung.

Die Stadt Überlingen gewährt Vereinen jährlich einen Zuschuss zur Jugendarbeit aufgrund der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Überlingen“. Maßgebend hierbei ist die Zahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre aus Überlingen.

Wir bitten die Vereine, die Anzahl der Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren (Stand 31.12.2023) aus Überlingen und den zugehörigen Ortsteilen anhand einer Mitgliederliste bis zum 30.06.2024 an die Abteilung Bildung, Jugend, Sport, Münsterstraße 15 - 17, 88662 Überlingen, mitzuteilen. Wichtig ist die Angabe der Anschrift und Bankverbindung des Vereins.

Später eingehende Meldungen werden bei der Mittelverteilung nicht mehr berücksichtigt.

Datenschutz

Die Stadt Überlingen nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Auf der Homepage www.ueberlingen.de geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten. Entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Überlingen sind im Antrag die Gesamtmitgliederzahl sowie die Anzahl der Mitglieder bis 18 Jahre mit Geburtsdatum und Wohnort (Stand 1. Januar des Förderjahres) aufzuführen.

Mit der Abgabe des Zuschussantrags erklären sich die Vereine mit der Datenschutzerklärung der Stadt Überlingen einverstanden.

Die Datenverarbeitung erfolgt nur zur Bearbeitung Ihres Zuschussantrages. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

Der Widerruf der Einwilligung berührt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung jedoch nicht rückwirkend (Art. 7 Abs. 3 S. 3 DSGVO). Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@ueberlingen.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ueberlingen.de oder per Telefon 07551 99-1290.

17.07.2026
Stadtbus Überlingen: Vorübergehende Einschränkungen auf den Linien 5 und 6
Aufgrund einer Baumaßnahme können die Haltestellen „Deisendorf, Ortsmitte“, „Haus Rengold“ und „Sportzentrum“ von der Linie 5 ab Montag, 20. Juli 2026, bis voraussichtlich 31. Juli 2026 nicht bedient werden. Ebenfalls ab Montag, 20. Juli 2026, kann die Linie 6 die Haltestelle „Haus Rengold“ vorübergehend nicht anfahren.
14.07.2026
Straßensanierung im Härlenweg - eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit zum Helios Spital vom 20.07. bis 31.07.2026
Aufgrund des desolaten Straßenbelags im Zufahrtsbereich des Helios Spital in Überlingen (Härlenweg) ist eine Sanierung erforderlich. Diese dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der langfristigen Erhaltung der Straßeninfrastruktur. Die Maßnahme wird im Zeitraum vom 20.07. bis einschließlich 31.07.2026 durchgeführt.
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