Aufgrund der Corona-Verordnung Absonderung gilt seit dem 14. September 2021 folgende Regelung:
Bescheinigungen über die Pflicht zur Absonderung und den Absonderungszeitraum werden nach der aktuellen Fassung der Corona-Verordnung Absonderung nur noch auf Verlangen ausgestellt. Sofern Sie eine solche Bescheinigung benötigen, schicken Sie dazu bitte eine E-Mail mit Name und Adresse unter Angabe des Quarantänezeitraumes an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de