Bauturbo - Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien für die Zustimmung gem. § 36a BauGB

Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben. Die Anwendung der Gesetzesänderung beschränkt sich daher auf Vorhaben des Wohnungsbaus.

Der Gesetzgeber hat dafür einen neuen Rahmen für Befreiungen von Festsetzungen rechtsverbindlicher Bebauungspläne (§ 31 Abs. 3 BauGB), dem Abweichen vom Einfügegebot im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB) sowie eine bis 31.12.2030 befristete, weiterführende Sonderregelung für den Wohnungsbau (§ 246e BauGB) ins BauGB aufgenommen.

Einerseits soll bei der Anwendung der neuen Regelungen eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet bleiben. Andererseits soll für Bauherren und Nachbarn eine größtmögliche Transparenz für den Umfang der möglichen Befreiungen bzw. Abweichungen geschaffen werden. Zu diesen Zwecken wurden vom Gemeinderat der Stadt Überlingen in öffentlicher Sitzung am 24.06.2026 die „Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien“ für Bauvorhaben beschlossen, die Befreiungen bzw. Abweichungen nach dem sogenannten „Bauturbo“ benötigen.

Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien

Die Inhalte der „Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien für die Erteilung der Zustimmung gem. § 36a BauGB (Bauturbo)“ können in den nachfolgenden Dokumenten eingesehen werden:

Überlinger Leitlinien

Anlage 1 Schemaschnitte

Anlage 2 Freiflächenverbundkorridore

Besonderheiten zur Bauantragsstellung

Um bei der Überlinger Baurechtsbehörde einen Bauantrag mit Befreiungen und/oder Abweichungen unter Anwendung des „Bauturbo“ zu stellen, müssen vom normalen Bauantragsverfahren abweichende Schritte und Vorgaben eingehalten werden. Diese beinhalten folgende Punkte:

Ablaufschema Bauturbo

Zu beachten: Vor dem Einreichen eines Bauantrags ist zwingend ein Beratungstermin mit der Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz und dem Sachgebiet Baurecht zu vereinbaren (siehe unten Vereinbarung Abstimmungstermin).

Aufgrund der komplexen Anforderungen für die Zustimmung der Gemeinde bei Befreiungen nach „Bauturbo“ ist es nicht möglich, eine Bauvoranfrage mit einer solchen Befreiung zu beantragen.
Die Bedingungen der Zustimmung der Gemeinde müssen laut der Leitlinien der Stadt Überlingen in einem Städtebaulichen Vertrag vereinbart werden. Daher muss das Bauvorhaben hinreichend konkret sein.

Vereinbarung Abstimmungstermine

Bei dem Abstimmungstermin können Fragen zur Vorgehensweise und die weiteren Schritte geklärt werden.

Für das Abstimmungsgespräch ist eine Voranmeldung hier direkt über das Anmeldeformular notwendig. 

Pro Termin ist ein Zeitfenster von 30 min vorgesehen.

Abt. Stadtplanung und Klimaschutz

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