01.02.2024

Bebauungsplan „Brachenreute – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 24.01.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Brachenreute – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Am 24.01.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen ebenfalls in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Brachenreute – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von

  • einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
  • einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB
  • der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
  • von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB

abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst den bisherigen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Brachenreute“ aus dem Jahr 1995. Das Gebiet liegt ca. 4 km nördlich des Stadtgebiets von Überlingen. Der Geltungsbereich ist ca. 7,1 ha groß und umfasst die Flurstücke der Camphill-Schulgemeinschaft „Brachenreute“ nördliche der Alten Poststraße (Flurstücke 3678/4 (Teilfläche), 3678/6, 3678/7 (Teilfläche), 3678/8, 3678/9, 3678/10). Das Plangebiet wird im Norden und Westen von einer Waldfläche (Distrikt Winterhalde), im Osten von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt.

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan mit Geltungsbereich

Ziel und Zweck der Planung

Der Bereich „Brachenreute“ umfasst den aus dem Hofgut „Brachenreute“ hervorgegangenen Standort der Camphill-Schulgemeinschaft „Brachenreute“. Er umfasst eine dorfähnliche Anlage mit dem Hofgut „Brachenreute“ sowie Wohn-, Schul-, Gemeinschafts- und Therapiegebäuden. Das Umfeld ist geprägt von Obstwiesen, Gartenbauflächen und Gartenanlagen. Das Hofgut ist mit ca. 65 ha landwirtschaftlicher Fläche ein integraler Bestandteil der Camphill-Schulgemeinschaften. Neben Ackerflächen und der Haltung von Mastrindern und Legehennen umfasst der Betrieb auch eine kleine Gemüsegärtnerei. In der Schulgemeinschaft leben derzeit ca. 70 Kinder und Jugendliche mit Betreuungsbedarf, darüber ca. 30 Mitarbeiter, z.T. mit Familien. Die Schulgemeinschaft ist spezialisiert auf die Förderung von Kindern aus dem autistischen Spektrum sowie traumatisierten Kindern und Jugendlichen.

Der Standort ist einem stetigen Wandel der Nutzungsanforderungen unterworfen. In den kommenden Jahren ist daher die Sanierung, Erneuerung und Erweiterung des Gebäude-bestands notwendig.

Für den Bereich besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Brachenreute“ aus dem Jahr 1995. Durch die Ausweisung von einzelnen, sehr eng am Bestand gefassten Baufenstern, bietet dieser keine bzw. nur sehr eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten. Auch die Höhenfestsetzungen schränken eine bauliche Weiterentwicklung stark ein.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist daher, der Camphill-Schulgemeinschaft künftig mehr Flexibilität für die bauliche Entwicklung einzuräumen, ohne die dorfartige Grundstruktur Brachenreutes gänzlich zu verändern. Es findet daher eine Überarbeitung der Baufenster sowie der weiteren Festsetzungen statt. Auch weitere Nutzungen wie z.B. die Errichtung eines Kindergartens sowie die Unterbringungen von Familien und Kindern für Ferienaufenthalte sollen künftig zulässig sein. Die ausgewiesenen Grünflächen und Maßnahmen der Grünordnung werden aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan übernommen, ebenso bleibt der Geltungsbereich nahezu unverändert.

Veröffentlichung im Internet mit öffentlicher Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Brachenreute – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil und Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Abarbeitung der Umweltbelange) in der Zeit vom 02.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Brachenreute – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil und Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Abarbeitung der Umweltbelange) liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 02.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Überlingen, 26.01.2024

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

30.04.2024
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Am Mittwoch, 08.05.2024 findet um 17:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine Sitzung des Gemeinderates statt.
25.04.2024
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Am Montag, 06.05.2024 findet um 14.00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrsausschusses statt.
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