Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 24.01.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Goldbacher Straße – 3. Teiländerung im Bereich der Kliniken Buchinger-Wilhelmi“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Goldbacher Straße – 3. Teiländerung im Bereich der Kliniken Buchinger-Wilhelmi“ umfasst einen Teilbereich der Grundstücke der Kliniken Buchinger-Wilhelmi und befindet sich westlich der Wegeverbindung zwischen „Wilhelm-Beck-Straße“ und der Straße „Auf dem Stein“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 2399/2, 2399/3, 2399/6 sowie 2399/1 und 2399/5 (jeweils Teilfläche)
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Zum Zwecke der Standortsicherung planen die Kliniken Buchinger Wilhelmi einen Umbau sowie eine Erweiterung der bestehenden Gebäude am Standort Überlingen. Das Klinikgelände befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Goldbacher Straße“. Darin wird es als Sondergebiet festgesetzt.
Die Klinik besteht heute aus sieben Baukörpern. Sie verfügen über bis zu vier Vollgeschosse und sind teilweise aufgrund der bestehenden Topographie in den Hang integriert. Der Bebauungsplan lässt für das Hauptgebäude vier Vollgeschosse, für die südlichen Gebäude zwischen zwei und drei Vollgeschosse zu. Die Baugrenzen lassen keine Erweiterungen zu.
Zur Schaffung des angestrebten Bau- und Planungsrechts muss der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Goldbacher Straße“ geändert werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB
Gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB besteht bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur während der üblichen Öffnungszeiten Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht bis zum 22.03.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung.
Zudem stehen die bisher vorliegenden Unterlagen (Rahmenplan „Erweiterung Buchinger-Wilhelmi“) in der Zeit vom 29.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.
Stellungnahmen können elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Überlingen, 23.02.2024
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister