29.02.2024

Bebauungsplan „Goldbacher Straße – 3. Teiländerung im Bereich der Kliniken Buchinger-Wilhelmi“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 24.01.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Goldbacher Straße – 3. Teiländerung im Bereich der Kliniken Buchinger-Wilhelmi“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.


Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von

  • einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
  • einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB
  • der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
  • von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB

abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.


Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Goldbacher Straße – 3. Teiländerung im Bereich der Kliniken Buchinger-Wilhelmi“ umfasst einen Teilbereich der Grundstücke der Kliniken Buchinger-Wilhelmi und befindet sich westlich der Wegeverbindung zwischen „Wilhelm-Beck-Straße“ und der Straße „Auf dem Stein“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 2399/2, 2399/3, 2399/6 sowie 2399/1 und 2399/5 (jeweils Teilfläche)

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan


Ziel und Zweck der Planung

Zum Zwecke der Standortsicherung planen die Kliniken Buchinger Wilhelmi einen Umbau sowie eine Erweiterung der bestehenden Gebäude am Standort Überlingen. Das Klinikgelände befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Goldbacher Straße“. Darin wird es als Sondergebiet festgesetzt.

Die Klinik besteht heute aus sieben Baukörpern. Sie verfügen über bis zu vier Vollgeschosse und sind teilweise aufgrund der bestehenden Topographie in den Hang integriert. Der Bebauungsplan lässt für das Hauptgebäude vier Vollgeschosse, für die südlichen Gebäude zwischen zwei und drei Vollgeschosse zu. Die Baugrenzen lassen keine Erweiterungen zu.

Zur Schaffung des angestrebten Bau- und Planungsrechts muss der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Goldbacher Straße“ geändert werden.


Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB

Gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB besteht bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur während der üblichen Öffnungszeiten Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht bis zum 22.03.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung.

Zudem stehen die bisher vorliegenden Unterlagen (Rahmenplan „Erweiterung Buchinger-Wilhelmi“) in der Zeit vom 29.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.

Stellungnahmen können elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt.

Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.


Überlingen, 23.02.2024

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

25.07.2024
Polizeiverordnung der Stadt Überlingen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) sowie von § 19 des Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird mit Zustimmung des Gemeinderates verordnet:
18.07.2024
Genehmigung der Verbandserrichtung und Satzung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen
Die Verbandserrichtung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen sowie die im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 beschlossene Satzung wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom 3. Juli 2024 gemäß § 7 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) genehmigt. Gemäß § 14 Abs. 2 WVG wurde im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 vom Landratsamt Bodenseekreis als Aufsichtsbehörde ein Beschluss der Beteiligten über die folgende Satzung herbeigeführt:
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