20.03.2025

Bebauungsplan „Oberried VI - 1. Teiländerung“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen hat am 17.02.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberried VI - 1. Teiländerung“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Oberried VI“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Dieser umfasst die nördlichsten Grundstücke der Straße „Heiligenbreite“ bis zur Wendeplatte. Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich folgende Flurstücke: 782 (Teilfläche), 782/7 (Teilfläche), 3336/2, 3360/1 (Teilfläche), 3360/10, 3360/11, 3360/12, 3360/13, 3360/14, 3360/15, 3360/16, 3360/17, 3360/18, 3360/19, 3360/20, 3360/21, 3361, 3362, 3362/1, 3362/3, 3362/4 (Teilfläche), 3362/6, 3366, 3366/7, 3366/8, 3366/9, 3366/10, 3366/11, 3366/12, 3367, 3367/3 (Teilfläche), 3367/44 (Teilfläche), 3367/61, 3367/62, 3367/63, 3367/66, 3367/67, 3367/69, 3379 (Teilfläche), 3382 (Teilfläche), 3382/1 (Teilfläche), alle Gemarkung Überlingen.

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan

Ziel und Zweck der Planung

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Fachmarkterweiterung La Piazza“ wird die Verlagerung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberried VI“ ansässigen Lebensmitteldiscounters vom heutigen Standort „Heiligenbreite“ an die Straße „Zur Weierhalde“ geplant, um den gewachsenen Einzelhandelsstandort im Umfeld des „La Piazza“ im Gewerbegebiet „Oberried“ zu stärken und die Versorgungsfunktion der Stadt Überlingen zu sichern. Dazu war zunächst die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens von Zielen des Landesentwicklungsplans BW 2002 und Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben notwendig. Die Zielabweichungsentscheidung vom 23.06.2020 erging unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Überlingen eine Änderung des Bebauungsplans „Oberried VI“ aus dem Jahr 1992 dahingehend vornimmt, dass dort Einzelhandelsnutzungen künftig ausgeschlossen sind. Die 1. Teiländerung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Oberried VI“ wird daher aufgestellt, um den künftigen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen planungsrechtlich zu sichern.

Überlingen, 14.03.2025

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

09.12.2025
Satzung der Stadt Überlingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Überlingen (Zweckentfremdungssatzung - ZwEFS) ab dem 01.01.2026
Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 484), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Februar 2021 (GBI. S. 116) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem()) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Dezember 2020 (GBI. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen in der Sitzung am 01.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
09.12.2025
Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) ab dem 01.01.2026
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 01. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:
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