Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 28.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Owinger Straße“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Kernstadt von Überlingen, nördlich der „Owinger Straße“ und umfasst eine Fläche von ca. 7 ha. Im Norden wird das Plangebiet vom freien Landschaftsraum begrenzt. Der Geltungsbereich orientiert sich hier am rechtkräftigen Flächennutzungsplan und dem darin dargestellten nicht überplanten Innenbereich. Im Süden begrenzt die „Hohle Straße“ das Plangebiet, im Westen die privaten Grundstücke der Straße „Im Holzwinkel“. Östlich endet der Geltungsbereich mit einem über die Owinger Straße erschlossenen und mit einem Wohngebäude bebauten Grundstück. Der südlichste Bereich nimmt den Kreuzungsbereich „Hägerstraße/Owinger Straße“ sowie die Einzelhausbebauung an der Straße „Hebelweg“ und das Eckgrundstück „Hohle Straße“ auf.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke:
181/1 (Teilfläche), 544/2 (Teilfläche), 690/1, 703, 703/1, 703/2, 703/3, 703/4, 703/5, 703/8, 703/9, 705, 706, 706/1, 707, 710, 710/2, 710/3, 710/4, 710/5, 710/6, 710/7, 710/8, 710/9, 712, 714, 714/1, 714/2, 714/3, 715, 715/2, 716, 717, 717/1, 719, 719/1, 719/6, 719/7, 719/8, 719/9, 719/10, 719/11, 719/12, 719/13, 719/14, 719/15, 719/16, 719/21, 720, 720/3, 720/5, 720/6, 720/7, 720/8, 720/9, 722, 722/1, 723, 723/1, 725, 725/1, 727, 727/1, 727/2, 727/3, 727/9, 727/10, 727/11, 728, 728/1, 729/1, 729/5, 729/6, 729/7, 729/8, 732 (Teilfläche), 781 (Teilfläche), 783, 784/3, 784/5, 785, 787, 787/1, 789, 789/1, 789/4, 789/5, 789/6, 789/7, 789/8, 790/1, 791, 791/1, 791/8, 792/1, 792/3, 792/4, 792/8, 792/9, 794 (Teilfläche), 796/2, 796/3, 796/7, 796/8, 806/31 (Teilfläche), 819/6, 819/12 (Teilfläche) (alle Gemarkung Überlingen).
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet ist ein Teilbereich eines größeren Areals, das seit Dezember 2024 durch die Rahmenplanung „Owinger-/Alte Owinger Straße“ einer geregelten städtebaulichen Transformation zugeführt wird. Aufgrund der Nähe zur Überlinger Innenstadt sowie der nördlich angrenzenden Landschaft, deren ökologischer Wert und Attraktivität teils als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, sowie bestehender Sichtverbindung zum Bodensee, ist das Gebiet als hochattraktiver Wohnstandort anzusehen, der seine städtebauliche Eigenart als „dichtes Einfamilienhausgebiet“ zum Großteil bewahren konnte. Der bestehende Gebietscharakter ist überwiegend ein reines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern in offener Bauweise. Dieser Gebietscharakter soll erhalten und geschützt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit vom 03.07.2025 bis zum 25.07.2025 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht bis zum 25.07.2025 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Die vorliegenden Unterlagen stehen ab Bekanntmachung bis zum 25.07.2025 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zum Download bereit.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Überlingen, 27.06.2025
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister