05.02.2026

Bebauungsplan "Rauensteinstraße Ost"

Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 28.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ gefasst. Die Abgrenzung des Bebauungsplangebiets ist aus dem nachfolgenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Lageplan

Das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 14.12.2025 wurde am 15.12.2025 öffentlich bekanntgemacht. Ein ordnungsgemäß durchgeführter Bürgerentscheid hat gem. § 21 Abs. 8 Gemeindeordnung (GemO) die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Mit der Veröffentlichung des Ergebnisses des Bürgerentscheids trat daher der Beschluss zur Beendigung des Bebauungsplanverfahrens in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren wurde eingestellt und wird damit nicht weitergeführt. Der Aufstellungsbeschluss vom 28.05.2025 ist aufgehoben.


Überlingen, 28.01.2026

gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister

02.02.2026
Öffentliche Zustellung des Bescheids der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Überlingen an Herrn Houchine Mansour
Herrn Houchine Mansour zuletzt wohnhaft Goldbach 73a, 88662 Überlingen ist ein Bescheid vom 02.02.2026 der Stadt Überlingen, Abt. Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Gefahrenabwehr, AZ 31.40.01, zuzustellen. Der derzeitige Aufenthalt des Adressaten ist unbekannt.
02.02.2026
Öffentliche Zustellung des Bescheids der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Überlingen an Herrn Dominic Roland
Herrn Dominic Roland zuletzt wohnhaft Am Schättlisberg 28 88662 Überlingen ist ein Bescheid vom 02.02.2026 der Stadt Überlingen, Abt. Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Gefahrenabwehr, AZ 31.40.01, zuzustellen. Der derzeitige Aufenthalt des Adressaten ist unbekannt.
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